Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Christoph Werker Energieberater & Geschäftsführer
Stand:
Sie holen Angebote für einen Energieausweis ein: eines vom Schornsteinfeger, eines von einem Ingenieurbüro, eines von jemandem, der sich Energieberater nennt. Dieser Artikel ist für Eigentümerinnen und Eigentümer, die vor dieser Auswahl stehen. Wer überhaupt darf, steht abschließend in einem Paragrafen — enger und zugleich weiter gefasst, als die meisten vermuten.
Fünf Fragen: Wer ist berechtigt, woran erkennen Sie das, was sagt die Registriernummer aus, darf Ihr Schornsteinfeger das, und was passiert ohne Berechtigung.
Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Ausstellungsberechtigt ist, wer zu einer der fünf Gruppen des § 88 Absatz 1 GModG gehört und — bei den Gruppen 2 bis 4 — eine der drei Voraussetzungen des Absatzes 2 erfüllt.1 Die Aufzählung ist abschließend: Wer in keine Gruppe fällt, darf nicht — auch nicht mit noch so viel Erfahrung. Wann Sie den Ausweis brauchen, steht in Energieausweis-Pflicht; hier geht es um die Person, die unterschreibt.
| Gruppe | Wer dazugehört | Absatz 2 |
|---|---|---|
| Nr. 1 Nachweisberechtigte | wer nach Landesbauordnung bautechnische Wärmeschutznachweise unterzeichnen darf, im Rahmen dieser Berechtigung | nein |
| Nr. 2 Hochschulabschluss | Architektur, Innenarchitektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung, Physik, Bauphysik, Maschinenbau, Elektrotechnik — oder andere technische Fachrichtung mit Schwerpunkt darauf | ja |
| Nr. 3 Handwerk | wer für ein zulassungspflichtiges Bau-, Ausbau- oder anlagentechnisches Gewerbe oder das Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen werden kann; Meister zulassungsfreier Handwerke daraus | ja |
| Nr. 4 Techniker | staatlich anerkannt oder geprüft, mit Schwerpunkt Gebäudehülle, Heizung, Warmwasser oder Lüftung und Klima | ja |
| Nr. 5 Erfüllungserklärung | wer sie nach Landesrecht ausstellen darf (§ 92 GModG) | nein |
- Ausstellungsberechtigung § 88 GModG
-
Die Ausstellungsberechtigung ist die gesetzliche Erlaubnis, einen Energieausweis zu unterschreiben. Sie hängt an der Person, nicht am Unternehmen, und wird nicht verliehen: Wer die Merkmale des § 88 GModG erfüllt, hat sie. Keine Behörde erteilt, prüft oder entzieht sie.
Absatz 2 — eine dieser drei Voraussetzungen kommt dazu
Schwerpunkt oder zwei Jahre
Ausbildungsschwerpunkt energiesparendes Bauen im Studium — oder danach, ohne ihn, zwei Jahre Berufserfahrung im Hochbau.
Schulung nach Anlage 11
Eine erfolgreiche Schulung nach Anlage 11 zum Gesetz — von der Bestandsaufnahme bis zu den Modernisierungsempfehlungen.
Vereidigter Sachverständiger
Öffentliche Bestellung als vereidigter Sachverständiger für ein Sachgebiet im energiesparenden Bauen oder im Hochbau.
Der erste Punkt knüpft an ein Studium an; für Handwerk und Techniker bleiben praktisch die Schulung oder die öffentliche Bestellung. Die Faustregel „zwei Jahre Berufserfahrung reichen immer“ trifft nicht zu.
Drei Wege ergänzen das Bild: Wer die Qualifikationsprüfung Energieberatung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bestanden hat, ist nach § 88 Absatz 5 GModG auch ohne diese Grundberufe berechtigt.1 Eine gleichwertige Ausbildung aus EU, EWR oder Schweiz ist gleichgestellt.8 Und drei Bestandsberechtigungen von 2007 wirken für bestehende Wohngebäude fort — zwei verlieren am 1. Januar 2027 ihre Grundlage.7
Woran erkennen Sie, dass Ihr Aussteller berechtigt ist?
Sie können es nicht nachschlagen, Sie müssen fragen. Ein amtliches Zertifikat der Zulassung gibt es nicht und keine vollständige Ausstellerliste; Einträge in Anbieterverzeichnissen beruhen laut Verbraucherzentrale meist auf ungeprüften Selbstauskünften.15
Das gehört in ein seriöses Angebot
- Schriftliche Erklärung, auf welcher Grundlage die Person berechtigt ist — welche Gruppe des § 88 GModG, welche Zusatzvoraussetzung
- Name der Person, die unterschreibt; die Berechtigung hängt an ihr, nicht an der Firma
- Bei einem Nichtwohngebäude: Bestätigung, dass die Berechtigung nicht auf Wohngebäude beschränkt ist
- Nummer einer Berufshaftpflichtversicherung
- Schriftliche Bestätigung der Daten, die Sie geliefert haben
Die Beschränkung auf Wohngebäude ist die einzige Einschränkung nach Gebäudeart: War die Schulung auf Wohngebäude beschränkt, gilt die Berechtigung nur dafür (§ 88 Absatz 3 GModG).1 Nach Ausweisart unterscheidet das Gesetz nicht — wer berechtigt ist, ist es für beide; welche zulässig ist, entscheidet das Gebäude (Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis).
Was die Registriernummer aussagt — und was nicht
Jeder Energieausweis trägt eine Registriernummer. Der Aussteller beantragt sie bei der Registrierstelle und nennt dabei Name und Anschrift, Land und Postleitzahl des Gebäudes, Ausstellungsdatum sowie Ausweis- und Gebäudeart (§ 98 GModG).4 Vor der Übergabe trägt er sie ein; sie ist Pflichtangabe wie sein Name, seine Berufsbezeichnung und seine Unterschrift (§ 85 GModG).3 Wo beides steht, zeigt das Energieausweis-Muster.
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Ausweis registriert? | ja |
| Aussteller berechtigt? | nicht geprüft |
Quelle: Eigene Darstellung nach § 98 GModG und Angaben des DIBt
Kontrolliert wird trotzdem: Ein Zufallsalgorithmus zieht eine Stichprobe mit festem Mindestanteil je Ausweisart, Gebäudetyp und Bundesland. Stufe 1 läuft rein elektronisch, die Stufen 2 und 3 führen die Kontrollstellen der Länder durch — bis zur Inaugenscheinnahme.12 Dafür bewahrt der Aussteller die Unterlagen zwei Jahre auf (§ 99 GModG).5
Darf mein Schornsteinfeger das?
Ja, und nicht als Ausnahme: § 88 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a GModG nennt „das Schornsteinfegerhandwerk“ gleichrangig neben den zulassungspflichtigen Bau-, Ausbau- und anlagentechnischen Gewerben.1 Damit ist erst die erste Stufe erfüllt; wie bei jedem Handwerk muss Absatz 2 hinzukommen, meist die Schulung nach Anlage 11. Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks nennt über 11.000 qualifizierte Energieberaterinnen und Energieberater im Gewerk.16
Zwei Rollen gehören auseinandergehalten: Feuerstättenschau und Prüfungen nach § 97 GModG erledigt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger hoheitlich im Kehrbezirk. Der Energieausweis ist davon unabhängig — eine freie Leistung, nicht an den Bezirk gebunden.
Was passiert, wenn jemand ohne Berechtigung ausstellt?
Wer entgegen § 88 Absatz 1 GModG einen Energieausweis ausstellt, handelt ordnungswidrig; § 108 Absatz 1 Nummer 22 sieht eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro vor.6 Zum 1. Januar 2027 rückt die Vorschrift auf Nummer 23, der Betrag bleibt — eine der Änderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes.9 Getroffen wird der Aussteller — Sie haften nicht für seine fehlende Berechtigung, tragen aber das Risiko: Ein Papier von einer nicht berechtigten Person ist kein ordnungsgemäßer Energieausweis, Ihre Vorlagepflicht bleibt bestehen. Welche Bußgelder sonst drohen, steht unter Energieausweis-Bußgeld.
Für die Richtigkeit der Werte teilt das Gesetz die Verantwortung: Für Ihre Daten stehen Sie ein, für die selbst ermittelten der Aussteller (§ 83 GModG).2 Er muss Ihre Angaben sorgfältig prüfen und darf sie bei Zweifeln nicht zugrunde legen; beide Pflichten sind bußgeldbewehrt. Ab dem 1. Januar 2027 muss er ein bestehendes Gebäude zusätzlich begehen oder sich geeignete Bildaufnahmen geben lassen.9 Entspricht der Ausweis nicht den Vorgaben, können Sie kostenlose Nachbesserung verlangen und nach Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten.15
Häufige Fragen zur Ausstellungsberechtigung
Darf ich den Energieausweis für mein eigenes Haus selbst ausstellen?
Nur, wenn Sie persönlich die Voraussetzungen des § 88 GModG erfüllen. Das Gesetz verlangt eine Qualifikation, keine Unabhängigkeit vom Eigentümer — wer sie nicht hat, riskiert bis zu 10.000 Euro Bußgeld.
Reicht es, wenn sich jemand Energieberater nennt?
Nein. „Energieberater“ ist keine geschützte Berufsbezeichnung und steht in § 88 GModG nicht. Berechtigt ist, wer zu einer der fünf Gruppen gehört oder die Qualifikationsprüfung Energieberatung bestanden hat.
Dürfen Handwerker nur Verbrauchsausweise ausstellen?
Nein, ein verbreiteter Irrtum. Das Gesetz unterscheidet die Berechtigung nach Wohn- und Nichtwohngebäude (§ 88 Absatz 3), nicht nach Ausweisart. Wer berechtigt ist, darf beide Arten ausstellen.
Muss der Aussteller mein Gebäude besichtigen?
Bis zum 31. Dezember 2026 nicht zwingend; er darf mit Ihren Daten arbeiten, muss sie aber prüfen. Ab dem 1. Januar 2027 verlangt § 83 GModG bei bestehenden Gebäuden eine Begehung oder geeignete Bildaufnahmen.
Fazit: fragen Sie nach der Grundlage, nicht nach der Nummer
Die Ausstellungsberechtigung ist abschließend geregelt und hängt an einer Person, nicht an einem Siegel. Weil es weder ein Zulassungszertifikat noch ein öffentliches Register gibt, ist die schriftliche Erklärung über die Grundlage Ihr einziges belastbares Prüfmittel. Die Registriernummer ersetzt sie nicht.
Quellen
- Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), § 88 — Ausstellungsberechtigung für Energieausweise gesetze-im-internet.de ↩1 ↩2 ↩3 ↩4 ↩5
- Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), § 83 — Ermittlung und Bereitstellung von Daten gesetze-im-internet.de ↩
- Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), § 85 — Angaben im Energieausweis gesetze-im-internet.de ↩
- Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), § 98 — Registriernummer gesetze-im-internet.de ↩
- Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), § 99 — Stichprobenkontrollen von Energieausweisen gesetze-im-internet.de ↩
- Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), § 108 — Bußgeldvorschriften gesetze-im-internet.de ↩1 ↩2
- Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), § 113 — Übergangsvorschriften für Aussteller von Energieausweisen gesetze-im-internet.de ↩
- Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), § 77 — Fachkunde des Inspektionspersonals (über § 88 Abs. 4 anwendbar) gesetze-im-internet.de ↩
- Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes und weiterer Vorschriften im Wärmebereich, Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226 vom 28. Juli 2026 recht.bund.de ↩1 ↩2
- Deutsches Institut für Bautechnik, GEG-Registrierstelle — Registriernummern abrufen (abgerufen 09/2026) dibt.de ↩
- Deutsches Institut für Bautechnik, GEG-Registrierstelle — Energieausweise und Klimainspektionsberichte (abgerufen 09/2026) dibt.de ↩
- Deutsches Institut für Bautechnik, GEG-Registrierstelle — Stichprobenkontrolle (abgerufen 09/2026) dibt.de ↩
- Deutsche Energie-Agentur (dena), Regelheft der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes, Fassung vom 16. Juni 2026 energie-effizienz-experten.de ↩
- Deutsche Energie-Agentur (dena), Über die Energieeffizienz-Expertenliste (abgerufen 09/2026) energie-effizienz-experten.de ↩
- Verbraucherzentrale, So kommen Sie an einen Energieausweis für Ihre Immobilie (abgerufen 09/2026) verbraucherzentrale.de ↩1 ↩2
- Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks, Energieausweis (abgerufen 09/2026) schornsteinfeger.de ↩1 ↩2
Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und ersetzt keine Rechts- oder Energieberatung im Einzelfall. Verbindlich sind das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in seiner jeweils geltenden Fassung und die Angaben im ausgestellten Energieausweis.