iSFP: Was der individuelle Sanierungsfahrplan bringt und was der Bonus zahlt
Christine Werker Energieberaterin (EEE) & Architektin
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Wer sein Haus energetisch sanieren will, stößt auf drei Buchstaben: iSFP. Dieser Artikel richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer eines Wohngebäudes, die vor größeren Maßnahmen stehen und wissen wollen, ob der Umweg über eine Beratung lohnt. Die kurze Antwort: Der individuelle Sanierungsfahrplan ist kein Energieausweis und ersetzt keinen — er ist ein geförderter Plan, und sein Geldwert hat sich am 21. Juli 2026 verschoben.
Fünf Fragen der Reihe nach: was darin steht, was er kostet, was der Bonus heute bringt, wie das Verfahren abläuft — und wann Sie zusätzlich einen Energieausweis brauchen.
Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan — und was steht darin?
Ein individueller Sanierungsfahrplan ist ein geförderter Energieberatungsbericht für ein bestimmtes Wohngebäude: Eine Energieeffizienz-Expertin nimmt das Haus vor Ort auf und legt fest, welche Sanierungsschritte in welcher Reihenfolge sinnvoll sind, was sie kosten und was sie einsparen. So definiert ihn die Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude.1 Er ist der Einzelfall zur Übersicht über Sanierung und Förderung.
Was Sie nach der Beratung in der Hand halten
„Mein Sanierungsfahrplan“
Die Zusammenfassung — heutiger Zustand, Maßnahmenpakete, Abfolge, Kosten und Einsparung.
„Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen“
Der ausführliche Teil zu jeder Maßnahme — das Heft für das Handwerkergespräch.
Zwei Wege im selben Bericht
Dargestellt werden Schritt-für-Schritt-Sanierung und Gesamtsanierung in einem Zug nebeneinander.7
Zwei bis fünf aufeinander aufbauende Maßnahmenpakete darf ein Fahrplan enthalten, jedes mit bis zu fünf Komponenten.6 Der Zustand wird nicht in Buchstaben ausgedrückt, sondern in sieben Farbklassen am spezifischen Primärenergiebedarf.
Datenreihe als Tabelle
| Bezeichnung | Wert in kWh/(m²·a) |
|---|---|
| Dunkelgrün | 30 |
| Grün | 60 |
| Hellgrün | 90 |
| Gelb | 130 |
| Orange | 180 |
| Rot | 230 |
Grün heißt: auf dem Stand heutiger Neubauanforderungen. Anders als beim Verbrauchsausweis zählt das Verhalten der Bewohner nicht — gerechnet wird unter Standardbedingungen.8
Was kostet ein iSFP, und was zahlt der Staat dazu?
Der Bund übernimmt 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars — höchstens 650 Euro bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus und höchstens 850 Euro ab drei Wohneinheiten.2 Erläutert die Fachperson das Ergebnis in einer Wohnungseigentümerversammlung, kommen einmalig bis zu 250 Euro je Gemeinschaft hinzu. Was übrig bleibt, hängt vom Honorar ab: Die Verbraucherzentrale beziffert den Eigenanteil auf 700 bis 1.500 Euro (Stand 10/2025).11 Eine amtliche Honorarstatistik gibt es nicht — holen Sie zwei Angebote ein.
Was bringt der iSFP-Bonus — und trägt er die Beratungskosten?
Hier liegt der wirtschaftliche Kern, und hier steht im Netz das meiste Veraltete. Seit dem 21. Juli 2026 gilt: Wird eine Maßnahme aus einem geförderten Fahrplan innerhalb von 15 Jahren nach dessen Erstellung und mit einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro brutto umgesetzt, steigt der Fördersatz um fünf Prozentpunkte — aber nur für die Ausgaben oberhalb der ohne Fahrplan geltenden Höchstgrenze.1 Für ein Einfamilienhaus heißt das: erste 30.000 Euro zu 15 Prozent, der Betrag darüber bis 60.000 Euro zu 20 Prozent.
Dämmung und Fenster für 55.000 Euro, Einfamilienhaus
Ohne Sanierungsfahrplan endet die Bemessungsgrundlage bei 30.000 Euro:
30.000 € × 15 % = 4.500 €
Mit gefördertem Fahrplan ist das Mindestinvestitionsvolumen erfüllt, die Höchstgrenze steigt auf 60.000 Euro, und die Ausgaben sind in voller Höhe anrechenbar:
30.000 € × 15 % = 4.500 € 25.000 € × 20 % = 5.000 € Summe: 9.500 €
Mehr als 6.000 Euro kann ein Fahrplan je erster Wohneinheit und Jahr nicht bringen: 4.500 Euro aus der höheren Bemessungsgrundlage, 1.500 Euro aus den fünf Prozentpunkten.
Ergebnis 9.500 Euro statt 4.500 Euro — 5.000 Euro Unterschied
Drei Einschränkungen gehören dazu. Erstens ist die neue Heizung ausgenommen: Anlagen zur Wärmeerzeugung fallen ausdrücklich nicht unter den Bonus.1 Zweitens muss der Fahrplan schon bei der Antragstellung vorliegen — nachreichen geht nicht. Drittens ist die Reihenfolge weicher, als viele annehmen: Übererfüllung und zeitliche Umstellungen sind unschädlich, nur eine wesentliche Untererfüllung kostet der Maßnahme ihren Status.1
Wer erstellt den Fahrplan, wie läuft es ab und wie lange dauert es?
Erstellen darf ihn nur, wer in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes in der Kategorie „Energieberatung für Wohngebäude“ geführt wird.3 Die Liste ist eine gemeinsame Einrichtung von BMWE, BMWSB, BAFA, KfW und dena und öffentlich durchsuchbar.10 Beim Energieausweis gilt dieselbe Systematik in einer anderen Kategorie — wer einen Energieausweis ausstellen darf.
Wer den Schritt macht
Vom ersten Anruf bis zum Zuschuss
-
Fachperson auswählen
Suche in der Expertenliste, Angebot einholen. Die Beratung darf noch nicht beginnen.
Sie
-
Antrag beim BAFA
Online, zwingend vor Beginn der Beratung. Vertretung durch die Fachperson möglich.
Sie oder Berater
-
Aufnahme vor Ort
Pflichtbestandteil — Bauteile, Anlagentechnik, Verbrauch, Ihre eigenen Pläne.
Berater
-
Erstellung des Fahrplans
Seit dem 1. September 2026 zwingend in Version 2.6 der Druckapplikation.
Berater
-
Aushändigung und Erläuterung
Ebenfalls Pflichtbestandteil; auch telefonisch zulässig.
Gemeinsam
Die bewilligte Beratung muss innerhalb von neun Monaten nach dem Zuwendungsbescheid abgeschlossen sein, der Verwendungsnachweis folgt binnen sechs Monaten.3 Die Druckapplikation 2.6 nimmt Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie auf und führt die Effizienzklasse des Energieausweises mit auf.9
Brauche ich einen Sanierungsfahrplan oder einen Energieausweis?
Beide beschreiben dasselbe Gebäude und beantworten verschiedene Fragen. Der Energieausweis „dient ausschließlich der Information über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes“ und soll „einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden ermöglichen“ — so § 79 Absatz 1 GModG wörtlich.4 Modernisierungsempfehlungen stehen zwar auch darin, aber ausdrücklich nur „in Form von kurz gefassten fachlichen Hinweisen“ (§ 84 Absatz 1 GModG).5 Genau dort hört der Ausweis auf und fängt der Fahrplan an.
| Kriterium | Energieausweis | Sanierungsfahrplan |
|---|---|---|
| Zweck | Vergleich von Gebäuden | Planung der eigenen Sanierung |
| Rechtslage | Pflicht bei Verkauf und Neuvermietung | freiwillig |
| Empfehlungen | kurz gefasste Hinweise | Pakete mit Kosten und Reihenfolge |
| Bewertungsskala | Klassen A+ bis H | sieben Farbklassen |
| Gültigkeit | 10 Jahre | 15 Jahre für den Bonus |
| Förderung des Dokuments | keine | 50 %, max. 650 € bzw. 850 € |
Die Gültigkeitsdauer des Ausweises steht in § 79 Absatz 3 GModG.4 Praktisch heißt das: Bei Verkauf oder Neuvermietung brauchen Sie den Ausweis, beim Sanieren den Fahrplan. Wer beides vorhat, lässt zuerst den Bedarfsausweis ausstellen — er rechnet mit denselben Bauteildaten, die die Beratung ohnehin aufnimmt. Welche Ausweisart zulässig ist, klärt der Vergleich Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis.
Häufige Fragen zum individuellen Sanierungsfahrplan
Muss ich die Maßnahmen aus dem Fahrplan umsetzen?
Nein. Der Sanierungsfahrplan verpflichtet zu nichts; er zeigt, welche Schritte in welcher Reihenfolge sinnvoll wären. Wer nichts umsetzt, verliert nur den Anspruch auf den Bonus.
Wie lange gilt ein iSFP?
Fünfzehn Jahre ab dem Tag seiner Erstellung. So lange kann eine Maßnahme daraus den Bonus auslösen (BEG EM Nummer 8.4.2).
Bringt der Fahrplan immer fünf Prozent mehr Förderung?
Nein, und das ist die häufigste Fehlannahme. Seit dem 21. Juli 2026 greift der Bonus erst ab 30.000 Euro förderfähiger Ausgaben, und die fünf Prozentpunkte gelten nur oberhalb dieser Schwelle.
Gilt der Bonus auch für eine neue Heizung?
Nein. Anlagen zur Wärmeerzeugung sind ausdrücklich ausgenommen. Für sie gibt es die Grundförderung und die eigenen Heizungsboni, aber keinen Zuschlag für den Fahrplan.
Ersetzt der Sanierungsfahrplan den Energieausweis?
Nein. Der Ausweis ist bei Verkauf und Neuvermietung Pflicht und gilt zehn Jahre; der Fahrplan ist freiwillig und dient der Planung. Im Zweifel brauchen Sie beides.
Fazit: ein Plan mit Preisschild, kein Ersatz für den Ausweis
Der individuelle Sanierungsfahrplan kostet nach Abzug der Förderung meist einen mittleren dreistelligen Betrag und liefert dafür eine belastbare Reihenfolge samt Kosten und Einsparung. Rechnerisch trägt er sich, sobald Sie in einem Jahr mehr als 30.000 Euro in Hülle und Anlagentechnik investieren — darunter bringt er seit Juli 2026 keinen Bonus mehr. Für Verkauf und Vermietung hilft er nicht: Dafür brauchen Sie den Energieausweis, ob Sie je sanieren oder nicht.
Quellen
- BMWE — Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17. Juli 2026, in Kraft seit 21. Juli 2026 energiewechsel.de ↩1 ↩2 ↩3 ↩4 ↩5 ↩6 ↩7
- BAFA — Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (Seitenstand 30.04.2026) bafa.de ↩1 ↩2
- BMWE-Förderdatenbank — Energieberatung für Wohngebäude, Konditionen und Antragsverfahren (abgerufen 09/2026) foerderdatenbank.de ↩1 ↩2 ↩3
- Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), § 79 — Grundsätze des Energieausweises (Stand 09/2026) gesetze-im-internet.de ↩1 ↩2
- Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), § 84 — Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz (Stand 09/2026) gesetze-im-internet.de ↩
- KfW — Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) (Seitenstand 2026) kfw.de ↩
- dena, Gebäudeforum klimaneutral — Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) (Stand 08/2026) gebaeudeforum.de ↩
- dena — Anleitung zur Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplanes, Handbuch für Energieberater, Tabelle 2 Klassengrenzen Primärenergiebedarf (12/2021) gebaeudeforum.de ↩
- Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) — Neue Version 2.6 der iSFP-Druckapplikation, Meldung vom 30.06.2026 bfee-online.de ↩
- Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (abgerufen 09/2026) energie-effizienz-experten.de ↩
- Verbraucherzentrale — Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP): Modernisieren mit Köpfchen (Stand 28.10.2025) verbraucherzentrale.de ↩