Direkt verfügbar 10 Jahre rechtsgültig Energieausweis nach GEG

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    Prüfung und Registrierung

    Architekt oder Energieberater prüft die Angaben, Anmeldung beim DIBt inklusive.

    24–36 Std.
  4. Wir

    Ausweis zustellen

    Der Ausweis kommt per E-Mail und liegt zusätzlich mit der Rechnung dauerhaft im Portal.

    direkt danach
Bedarfsausweis starten Eilig? Mit Express (39,99 €) ist der Ausweis bei Bestellung vor 20 Uhr noch am selben Tag geprüft.

Vorlagepflicht bei Verkauf und Vermietung: spätestens zur Besichtigung

Wer verkauft, vermietet oder verpachtet, muss einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis vorlegen. Jeder Ausweis wird beim Deutschen Institut für Bautechnik registriert und erhält eine Registriernummer, die auf jeder Seite steht.

  • 10 Jahre gültig. Danach ist ein neuer Ausweis fällig.
  • Auch bei Neubau und größerer Sanierung. Denkmalgeschützte Gebäude sind ausgenommen.
  • Gleiche Rechtswirkung wie vor Ort. Der Ausweis aus dem Portal unterscheidet sich in der Gültigkeit nicht.

Prüfung und Registrierung

Über jeden Ausweis schaut ein Architekt und Energieberater, Mitglied der Architektenkammer NRW. Erst danach geht der Ausweis in die Registrierung.

Architektenkammer NRW

Mitglied der Architektenkammer NRW prüft jeden Ausweis

Registriert beim Deutschen Institut für Bautechnik

Das sagen Eigentümerinnen und Eigentümer

Bewertungen von Kunden, die ihren Energieausweis bei uns erstellt haben.

Gezeigt werden Bewertungen mit Text ab 4 Sternen. Alle Bewertungen ansehen

Energieausweise aus ganz Deutschland

Von der Nordsee bis an die Alpen

Bis heute haben wir Energieausweise für Gebäude in 8.904 Orten erstellt. Gut möglich, dass Ihre Nachbarschaft schon dabei ist.

Orte
8.904
von 16 Bundesländern
16

Jeder Punkt steht für einen Ort, in dem wir schon mindestens einen Ausweis erstellt haben, je größer, desto mehr. Gezeigt wird die Ortsmitte, nie eine Adresse.

Deutschlandkarte mit 8.904 markierten Orten, in denen wir Energieausweise erstellt haben
Punkt antippen für den Ort · Doppelklick oder zwei Finger zum Vergrößern Stand:

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis: Unterschied und Preis

Beide Ausweise sind 10 Jahre gültig und gleichwertig vorlagefähig. Welcher für Ihr Gebäude zulässig ist, entscheiden Baujahr und Zahl der Wohneinheiten.

Festpreis für Wohngebäude

Bedarfsausweis

Empfehlung

119,90 €

Bedarfsausweis starten

Verbrauchsausweis

Für Bestandsgebäude

69,90 €

Verbrauchsausweis starten
Was er zeigt Bedarfsausweis Den berechneten Energiebedarf aus Gebäudehülle und Heizungsanlage, unabhängig davon, wie die Bewohner heizen. Deshalb unsere Empfehlung. Verbrauchsausweis Den tatsächlichen Verbrauch aus drei Abrechnungsjahren, bereinigt um das Klima am Standort.
Zulässig für Bedarfsausweis Jedes Gebäude, beim Neubau in der Regel vorgesehen. Verbrauchsausweis Baujahr ab 1978 oder ab 5 Wohneinheiten. Genau genommen zählt der Bauantrag, siehe unten.
Sie brauchen Bedarfsausweis Angaben zu Bauteilen, Fenstern, Dach und Heizung. Verbrauchsausweis Die Verbrauchsabrechnungen der letzten drei Jahre.

In beiden Festpreisen enthalten

  • Rechtsgültig nach GEG 2024. 10 Jahre gültig, gleichwertig vorlagefähig.
  • Registrierung beim DIBt. Der Ausweis erhält eine eindeutige Registriernummer.
  • PDF-Vorschau vor dem Kauf. Sie sehen den vollständigen Ausweis, bevor Sie bezahlen.
  • Verbesserungsmaßnahmen auf Seite 4. Mögliche Maßnahmen für Ihr Gebäude stehen im Ausweis.
  • Gebäudefoto auf Wunsch. Weitere Bilder und Dokumente laden Sie im Formular hoch.
  • Speichern und später weitermachen. Den Link zum Arbeitsstand schicken wir Ihnen per E-Mail, auch für ein anderes Gerät.
  • Hilfe per Telefon und WhatsApp. Auf Wunsch mit Rückruf.
  • Zugang zum Energieausweis Portal. Ausweis und Rechnung bleiben dort abrufbar, der Zugang entsteht mit dem Auftrag.

Welcher Ausweis ist für Ihr Gebäude zulässig?

Wohneinheiten Neubau Baujahr ab 1978 Baujahr vor 1978
Bis zu 4 Wohneinheiten Neubau in der Regel Bedarfsausweis Baujahr ab 1978 Freie Wahl Baujahr vor 1978 Bedarfsausweis
Ab 5 Wohneinheiten Neubau in der Regel Bedarfsausweis Baujahr ab 1978 Freie Wahl Baujahr vor 1978 Freie Wahl

Freie Wahl heißt: Sie entscheiden, ob Verbrauchs- oder Bedarfsausweis. Genau genommen zählt der Bauantrag: Wurde er vor dem 1. November 1977 gestellt, gilt die Spalte „vor 1978". Zum 1. Januar 2027 entfällt diese Pflicht für Wohngebäude. Unsicher? Zwei kurze Fragen beantworten

Zusatzleistungen

Keine ist Voraussetzung für den Ausweis. Sie wählen sie bei der Bestellung oder buchen sie danach im Portal nach.

Hochwertiger postalischer Versand von Ausweis & Rechnung

Ausweis und Rechnung als DIN-A4-Brief innerhalb von 24 Stunden, auch mehrfach.

9,99 €

Express-Bearbeitung

Ausweis innerhalb von 24 Stunden, bei Bestellung vor 20 Uhr noch am selben Tag geprüft und digital per E-Mail.

39,99 €

Erweiterte Überprüfung

Unsere Experten prüfen Ihre Angaben im Detail und melden sich per E-Mail.

19,99 €

Kostenlose Korrekturmöglichkeit

Fehler im Ausweis für dasselbe Gebäude binnen sechs Wochen kostenfrei korrigieren.

14,99 €

Expertenberatung

Ein Experte erklärt Ihnen die Werte im Ausweis, Termin per E-Mail.

59,99 €

Verbrauchsausweis im Detail

Der Energieverbrauchsausweis zeigt den Energieverbrauch der Bewohner für Heizung und Warmwasserbereitung in den letzten drei Jahren. Der tatsächliche Energieverbrauch wird mit einem standortbezogenen Klimafaktor angepasst, um den Energieverbrauchskennwert zu ermitteln. Der Durchschnittswert wird dann durch die energetische Gebäudenutzfläche geteilt. Wird zum Beispiel in einem harten Winter viel Energie verbraucht, verschlechtert sich die Bewertung des Gebäudes dadurch nicht.

Der Energieverbrauch in einem Gebäude oder einer Wohnung kann aufgrund der Witterungsverhältnisse unter oder über dem Standardwert liegen. Das Ergebnis auf dem Ausweis basiert meist darauf, wie viel Energie jede dort lebende Person tatsächlich verbraucht. Selbst wenn ein Gebäude mit schlechter Energieeffizienz kaum geheizt wird, kann der Energieausweis dennoch gute Ergebnisse aufweisen. Bei Gewerbeimmobilien fließen zusätzlich Beleuchtung und Klimatisierung ein.

Bedarfsausweis im Detail

Der Bedarfsausweis wird durch eine technische Analyse des Gebäudes und der Heizungsanlage erstellt, ohne das individuelle Nutzerverhalten zu berücksichtigen. Die Farbskala zeigt zwei Werte an, die sich deutlich voneinander unterscheiden können: einen für den Endenergiebedarf und einen für den Primärenergiebedarf. Der Wert zeigt nicht nur die energetische Qualität der Gebäudehülle, sondern gibt auch an, wie viel Energie jährlich für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung benötigt wird.

Die Berechnung basiert auf standardisierten Randbedingungen, zum Beispiel einer Innentemperatur von 19 Grad im beheizten Bereich des Gebäudes. Hausbesitzer sollten den Endenergiebedarf als Richtwert für die Abschätzung ihres künftigen Energieverbrauchs und ihrer Energiekosten verwenden. Der Primärenergiebedarf berücksichtigt zusätzlich die Vorkette der verwendeten Energieträger, also Erschließung, Gewinnung, Verteilung und Umwandlung. Wie umweltbewusst ein Gebäude ist, lesen Verbraucher am Primärenergiebedarf ab.

Gegenüberstellung der beiden Kennwerte

Der Energieverbrauchskennwert für den Verbrauchsausweis wird auf der Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs ermittelt, der die Ausgaben für Heizung und zentrale Warmwasserbereitung der letzten drei Jahre berücksichtigt. Diese Informationen werden ausgewertet und zeitlich sowie klimatisch an Zeitraum und Standort des Gebäudes angepasst.

Für einen Bedarfsausweis muss der Energiebedarf unter standardisierten Randbedingungen berechnet werden. In die Berechnung fließen Daten zur Bausubstanz, zur Gebäudehülle und zur Heizungsanlage ein. Bedarfsausweise zeigen die tatsächliche energetische Qualität eines Gebäudes daher wesentlich besser als Verbrauchsausweise.

Mehrere Objekte? Mit einem Paket zahlen Sie weniger je Ausweis.

Sie kaufen ein Kontingent und lösen es ein, wann ein Objekt ansteht — drei Jahre lang zum Preis vom Kauftag, für Verbrauchs- und Bedarfsausweise.

  • Drei Jahre gültig
  • Eine Rechnung
  • Codes beliebig aufteilbar

Preis je Ausweis für Wohngebäude, inklusive Prüfung und DIBt-Registrierung. Zusatzleistungen im Paket mit demselben Nachlass. Alles zu den Energieausweis-Paketen

Ab dem zweiten Objekt

Wer regelmäßig bestellt, arbeitet im Energieausweis Portal

Der Zugang entsteht automatisch mit dem ersten Auftrag. Keine Grundgebühr, keine Mindestabnahme, keine Laufzeit — und ab 10 Ausweisen im Monat rechnet der Rabatt von selbst mit.

Zum Energieausweis Portal Dauerhaft kostenlos, auch bei einem Auftrag im Jahr.

Alle Aufträge an einer Stelle

Status je Objekt, Entwürfe fortsetzen, bestehende Aufträge kopieren statt neu tippen.

Rückfragen am Auftrag

Der Nachrichtenverlauf steht direkt im Auftrag im Portal, nicht im Postfach eines Kollegen.

Rabatt ohne Antrag

Die Zählung läuft automatisch mit.

ab 10 10 % ab 20 20 % ab 35 30 %

Belege und Prepaid

Rechnungen dauerhaft abrufbar. Kontingente im Voraus kaufen, Codes nach Bedarf einlösen.

Stand: 8. August 2026

Was das Gebäude­modernisierungs­gesetz für Ihren Ausweis bedeutet

Bundestag und Bundesrat haben das GModG am 10. Juli 2026 beschlossen, verkündet wurde es am 23. Juli 2026. Es löst das Gebäudeenergiegesetz ab und tritt gestuft in Kraft.

Jetzt bestellen oder auf 2027 warten?

Wer den Ausweis für Verkauf, Vermietung oder eine Finanzierung braucht, bestellt jetzt. Warten bringt keinen Vorteil.

  • Die Pflicht gilt heute. Bei Verkauf oder Neuvermietung muss der Ausweis zur Besichtigung vorliegen — unabhängig vom Gesetzeswechsel.
  • Kein Wertverlust durch das GModG. Ein jetzt ausgestellter Ausweis bleibt 10 Jahre gültig und muss nicht ersetzt werden.
  • Die Anforderungen sind über die Jahre strenger geworden. Fällt die Bewertung nach künftigen Regeln schlechter aus, gilt das für Ihren Ausweis erst bei der nächsten Ausstellung.
Energieausweis erstellen Nur sinnvoll zu warten, wenn Sie ohnehin erst 2027 verkaufen oder vermieten.
Was sich wann ändert
Heute bis 31.12.2026

Die bisherigen Regeln gelten weiter

Wer jetzt bestellt, bekommt einen Energieausweis nach geltendem Recht — mit Registriernummer des DIBt.

Ab 01.01.2027

Neue Regeln zum Energieausweis

Für Wohngebäude bleibt die Skala A+ bis H. Die EU-Skala A bis G ist für Nichtwohngebäude vorgesehen.

Die EU-Gebäuderichtlinie erweitert die Vorlagepflicht perspektivisch auf weitere Anlässe, etwa die Verlängerung eines Mietvertrags oder eine größere Renovierung. Wir aktualisieren diesen Abschnitt, sobald die deutsche Umsetzung feststeht.

Wir halten diesen Abschnitt aktuell, sobald die Übergangsregelungen konkretisiert werden. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Die acht häufigsten Fragen zum Energieausweis. Alle weiteren beantwortet die Seite Fragen und Antworten.

Woher weiß ich, ob ich einen Verbrauchs- oder einen Bedarfsausweis benötige?

Entscheidend ist der Bauantrag, nicht das Baujahr: Bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist ein Bedarfsausweis vorgeschrieben — außer das Gebäude erfüllt das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977. Sonst haben Sie die freie Wahl; beim Neubau ist es immer der Bedarfsausweis. Zum 1. Januar 2027 entfällt diese Pflicht für Wohngebäude.

Brauche ich bei Verkauf oder Vermietung einen Energieausweis?

Ja. Bei Verkauf oder Vermietung eines Wohngebäudes ist ein Energieausweis erforderlich — auch dann, wenn das Gebäude modernisierungs- oder sanierungsbedürftig ist. Nicht erforderlich ist er, wenn die Immobilie für den Abriss bestimmt ist.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Ein Energieausweis ist nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) zehn Jahre lang gültig. Nehmen Sie in der Zwischenzeit energetische Verbesserungen vor, empfiehlt sich ein neuer Ausweis vor Ablauf der zehn Jahre, um die Vorteile gegenüber Kauf- und Mietinteressenten nachweisen zu können.

Wer ist ausstellungsberechtigt, und wo finde ich einen Nachweis?

Energieausweise darf ausstellen, wer nach § 88 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) dazu befugt ist. Bei Immobilienwerker wird der Ausweis vom Architekten und Energie-Effizienz-Experten erstellt. Jeder Ausweis erhält eine eindeutige Registriernummer, die wir für Sie beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) einholen.

Sind die ausgestellten Energieausweise rechtssicher und rechtsgültig?

Ja. Der Ausweis ist rechtsgültig und entspricht allen gesetzlichen Anforderungen nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Er wird von einer nach § 88 GModG ausstellungsberechtigten Person erstellt und beim DIBt registriert.

Wie lange dauert die Überprüfung meines Auftrags?

Ohne Express prüfen wir Ihren Auftrag in der Regel innerhalb von 24 bis 36 Stunden, mit der Express-Option bei Bestellung vor 20 Uhr noch am selben Tag. Haben wir eine Rückfrage, wartet der Auftrag auf Ihre Antwort. Nach erfolgreicher Prüfung holen wir die Registriernummer beim Deutschen Institut für Bautechnik ein und schicken Ihnen den Ausweis per E-Mail.

Was kostet ein Energieausweis?

Der Verbrauchsausweis kostet 69,90 Euro, der Bedarfsausweis 119,90 Euro — Festpreise, unabhängig von Größe und Zahl der Wohnungen, jeweils als Endpreis inklusive Registrierung beim Deutschen Institut für Bautechnik, ohne Vor-Ort-Termin. Der Preisunterschied ergibt sich aus dem Aufwand: Beim Bedarfsausweis wird das Gebäude bauteilweise erfasst und durchgerechnet. Zusatzleistungen wie Express oder Postversand kosten extra.

Wie schnell bekomme ich den Energieausweis?

Nach Ihrer Bestellung prüfen wir Ihre Angaben in der Regel innerhalb von 24 bis 36 Stunden, mit der Express-Option bei Bestellung vor 20 Uhr noch am selben Tag. Haben wir eine Rückfrage, wartet der Auftrag auf Ihre Antwort. Anschließend holen wir die Registriernummer beim Deutschen Institut für Bautechnik ein und schicken Ihnen den fertigen Ausweis als PDF per E-Mail.

Alle Fragen zum Energieausweis

Bereit für Ihren Energieausweis?

Ohne vorherige Anmeldung. Sie zahlen erst, wenn die Vorschau steht, und ein Architekt prüft den Ausweis vor der Registrierung.

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Ratgeber zu Energieausweis, Pflichten und Kosten — geschrieben von unserem Team, fachlich geprüft.

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