Direkt verfügbar 10 Jahre rechtsgültig Energieausweis nach GEG

Verbrauchsausweis online erstellen

Der Verbrauchsausweis beruht auf dem gemessenen Verbrauch der letzten drei Jahre und ist nicht für jedes Wohngebäude zulässig. Sie geben die Daten hier direkt ein, eine Begehung vor Ort findet nicht statt.

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  • Ausstellung nach GEG
  • 10 Jahre gültig
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Alles zum Verbrauchsausweis: Unterlagen, Zulässigkeit, Ablauf und Preis

Verbrauchsausweis auf den Punkt

Die vier Angaben, die vor der Bestellung geklärt sein sollten.

Zulässig für

Gebäude ab Baujahr 1978, ältere Gebäude mit fünf oder mehr Wohneinheiten sowie Altbauten, die die Wärmeschutzverordnung 1977 nachweislich erfüllen.

Datengrundlage

36 zusammenhängende Monate Verbrauch für Heizung und Warmwasser, aufgeteilt in drei Abrechnungsperioden. Bauunterlagen brauchen Sie nicht.

Preis

69,90 € für Auswertung, Ausstellung nach GEG, Registrierung beim DIBt und digitale Zustellung.

Gültigkeit

Zehn Jahre ab Ausstellung, mit Registriernummer. In dieser Zeit für jeden Verkauf und jede Neuvermietung des Gebäudes verwendbar.

Unterlagen-Checkliste für den Verbrauchsausweis

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Sechs Angaben, mehr braucht es nicht. Das Formular führt Sie Schritt für Schritt durch alle Felder und erklärt jede Angabe an der Stelle, an der sie gebraucht wird.

Woher die Werte kommen: im Mehrfamilienhaus aus der Heizkostenabrechnung der Hausverwaltung, bei Erdgas und Fernwärme aus der Versorgerabrechnung, bei Heizöl aus den Lieferscheinen plus Tankstand, bei Wärmepumpe oder Nachtspeicher aus der Heizstromabrechnung.

Für welche Gebäude der Verbrauchsausweis zulässig ist

Ob Sie zwischen den beiden Ausweisarten wählen dürfen, entscheiden zwei Angaben: das Baujahr und die Anzahl der Wohneinheiten.

Baujahr
Wohneinheiten
Zulässige Ausweisart
ab 1978
beliebig
Freie Wahl — der Verbrauchsausweis genügt
bis 1977
5 oder mehr
Freie Wahl
bis 1977
bis 4
Bedarfsausweis vorgeschrieben
bis 1977, WSchVO 1977 erfüllt
bis 4
Verbrauchsausweis, wenn Maßnahmen bis 2001 nachgewiesen sind
Neubau
beliebig
Bedarfsausweis, da noch kein Verbrauch über drei Jahre vorliegt

Ganz ohne Energieausweis kommen unter anderem Baudenkmäler nach Paragraf 79 Absatz 4 GEG und Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche aus. In allen übrigen Fällen brauchen Sie ihn bei Verkauf und Neuvermietung.

Von Ihren Angaben bis zur Registriernummer

Schritt 1

Objekt beschreiben

Anlass, Postleitzahl, Anzahl der Wohnungen, Baujahr, Gebäudeart und Gewerbeflächen. Über die Postleitzahl wird der standortbezogene Klimafaktor bestimmt.

Schritt 2

Verbrauch eintragen

Drei Perioden, Warmwasser und Leerstand. Ein Rechner im Formular ermittelt den Leerstand aus Wohnfläche und Leerstandsdauer.

Schritt 3

Wir prüfen Ihre Angaben

Plausibilitätsprüfung nach der Bestellung. Bei Unklarheiten melden wir uns per E-Mail, bevor gerechnet wird.

Schritt 4

Ausweis mit Registriernummer

Ausstellung nach GEG, Registrierung beim Deutschen Institut für Bautechnik, digitale Zustellung.

Der bereinigte Verbrauch wird auf die energetische Gebäudenutzfläche bezogen; daraus ergibt sich der Verbrauchskennwert, der vom Nutzerverhalten abhängt. Ihren Stand können Sie zwischendurch speichern und später an derselben Stelle weiterarbeiten.

Was in den 69,90 € enthalten ist

Enthalten sind die Auswertung Ihrer Verbrauchsdaten, die Ausstellung nach dem Gebäudeenergiegesetz, die Registrierung beim DIBt und die digitale Zustellung. Im Bestellvorgang lassen sich weitere Leistungen hinzubuchen, etwa der postalische Versand von Ausweis und Rechnung.

Stellt sich beim Ausfüllen heraus, dass für Ihr Gebäude nur ein Bedarfsausweis zulässig ist, kostet dieser 119,90 €. Ihre bereits erfassten Angaben werden übernommen.

69,90 €
Bedarfsausweis: 119,90 €
  • Ausstellung nach GEG
  • Registrierung beim DIBt
  • Digitale Zustellung als PDF
  • Zehn Jahre gültig
Nach oben zum Formular
Mengenrabatt für mehrere Objekte über die Prepaid-Pakete. Energieausweis-Pakete ansehen

Häufige Fragen

Welche Unterlagen brauche ich für den Verbrauchsausweis?
Nachweise über den Heiz- und Warmwasserverbrauch aus 36 zusammenhängenden Monaten: Heizkostenabrechnung, Versorgerabrechnung oder Heizöl-Lieferscheine. Dazu Baujahr, Anzahl der Wohnungen, Gebäudeart, Wohnfläche des gesamten Gebäudes und die Postleitzahl des Objekts.
Genügen die Verbrauchswerte meiner eigenen Wohnung?
Nein. Bewertet wird immer das gesamte Gebäude, Sie brauchen also Gesamtverbrauch und Gesamtfläche aller Einheiten. Beides liegt der Hausverwaltung vor.
Mein Haus wurde 1970 gebaut und hat drei Wohnungen. Genügt ein Verbrauchsausweis?
In der Regel nicht. Bei Baujahr bis 1977 und bis zu vier Wohneinheiten ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben. Eine Ausnahme gilt, wenn das Gebäude die Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt, etwa durch bis 2001 nachgewiesene Effizienzmaßnahmen.
Was gilt bei längerem Leerstand?
Den Leerstand geben Sie je Abrechnungsperiode in Prozent an, ein Rechner im Formular hilft bei der Ermittlung. Bis zu einem Leerstand von 30 Prozent je Abrechnungsperiode bleibt die Auswertung möglich; liegt eine Periode darüber, kommt nur ein Bedarfsausweis infrage. Ein Mieterwechsel ist unkritisch, denn bewertet wird das Gebäude.
Wie weit dürfen die Verbrauchsdaten zurückliegen?
Der Beginn der ersten Abrechnungsperiode darf höchstens 54 Monate und muss mindestens 38 Monate zurückliegen. Grund ist die Witterungsbereinigung: die Klimafaktoren des Deutschen Wetterdienstes liegen für sehr junge Zeiträume noch nicht vor.