Direkt Verfügbar 10 Jahre rechtsgültig Energieausweis nach GEG

Allgemeine Fragen

Woher weiß ich, ob ich einen Verbrauchs- oder einen Bedarfsausweis benötige?

Baujahr bis 1977

Baujahr ab 1978

Neubau

Bis zu 4 Wohneinheiten

Bedarfsausweis*

Freie Wahl

Bedarfsausweis

Ab 5 Wohneinheiten

Freie Wahl

Freie Wahl

Bedarfsausweis

* Wenn Ihr Gebäude die Normen der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt oder übertrifft, benötigen Sie nur einen Verbrauchsausweis.

Beispiel:
Wurde Ihr Haus vor 1977 gebaut? Wenn Sie bis 2001 Energieeffizienzmaßnahmen durchgeführt haben und können diese nachweisen, ist ein Verbrauchsausweis ausreichend.

Was sagt der Energieausweis aus?

Der Energiestandard eines Gebäudes wird durch den Energieausweis beschrieben.

  • Der Energieausweis ist eine gute Möglichkeit für Hausbesitzer, sich ein Bild von der Effizienz ihres Hauses zu machen. Ein Steckbrief ergänzt den Energieausweis und enthält Empfehlungen, wie Sie Ihr Haus kostengünstig modernisieren können.
  • Die Energieeffizienz eines Gebäudes wird anhand verschiedener Kennwerte bewertet.
  • Die Unterschiede bei den Berechnungen der Bedarfsausweise sowie der Verbrauchsausweise ergeben sich aus den unterschiedlichen Berechnungsverfahren.

Wann ist ein Energieausweis für Wohngebäude erforderlich und wann nicht?

Benötigt ein Neubau einen Energieausweis?

Für einen Neubau sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet einen Energieausweis vorzulegen, wenn die zuständige Behörde dies verlangt. Ausgenommen sind hierbei Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 m².

Energieausweis bei einem Verkauf oder Vermietung?

Ein Energieausweis ist bei einem Verkauf oder einer Vermietung eines Wohngebäudes erforderlich, einschließlich wenn das Wohngebäude Modernisierungs- oder Sanierungsbedürftigkeit ist. Der Energieausweis ist nicht erforderlich, wenn die Immobilie für den Abriss bestimmt ist.

Ist ein Energieausweis bei einer Sanierung notwendig?

Ein Energieausweis ist bei Sanierungen notwendig, sofern im Rahmen eines Sanierungsvorhabens Fördermittel beantragt werden möchten.

Ist ein Energieausweis bei Baudenkmälern notwendig?

Wenn ein Gebäude unter Denkmalschutz steht, besteht gemäß § 79 Absatz 4 GEG keine Pflicht, einen Energieausweis vorzulegen. Das bedeutet, dass der Eigentümer eines solchen Gebäudes beim Verkauf oder bei einer neuen Vermietung keinen Energieausweis vorlegen muss. Auch für Häuser in einem denkmalgeschützten Ensemble besteht keine Pflicht, einen Energieausweis vorzulegen. Dies bedeutet, dass Interessenten für ein Baudenkmal keine Informationen über Heizkosten und Klimabilanz erhalten werden.

Energieausweis bei Zwangsversteigerungen?

Bei Zwangsversteigerungen ist kein Energieausweis erforderlich. Die Zwangsversteigerung ist nicht als Tatbestand aufgeführt, der eine Vorlage des Energieausweises erforderlich macht. Zwangsversteierungen fallen unter das spezielle Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung.

Benötigt ein provisorisches Gebäude einen Energieausweis?

Ob ein provisorisches Gebäude einen Energieausweis benötigt, hängt von der Dauer seiner Nutzung ab. Energieausweise sind in der Regel für Gebäude erforderlich, die dauerhaft genutzt werde und nicht dazu bestimmt sind, wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. Provisorische Gebäude, die nur für einen begrenzten Zeitraum von maximal 2 Jahre genutzt werden, benötigen keinen Energieausweis. Nein, wenn die geplante Nutzungsdauer 2 Jahre nicht übersteigt.

Benötigt ein Ferienhaus einen Energieausweis?

Ein Energieausweis ist erforderlich, wenn die Nutzungsdauer mehr als 3 Monaten beträgt oder der erwartete Energieverbrauch mindestens 25% des zu erwartenden Energieverbrauchs bei ganzjähriger Nutzung beträgt. Es gibt jedoch eine Ausnahme, wenn die Mietverträge als "Beherbergungsverträge" gelten, d.h. wenn Serviceleistungen wie Reinigung, Bettwäsche usw. inklusive sind, in diesen Fällen ist kein Energieausweis erforderlich.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Ein Energieausweis ist nach Gebäudeenergiegesetz 10 Jahre lang gültig.
Wenn Sie in der Zwischenzeit energetische Verbesserungen vornehmen, empfiehlt es sich vor Ablauf der 10 Jahre einen neuen Energieausweis ausstellen zu lassen, um die Vorteile gegenüber Kauf- und Mietinteressenten entsprechend nachweisen zu können

Welche Energieeffizienzklassen gibt es?

Laut § 86 GEG gibt es 9 Energieeffizienzklassen, in die eine Immobilie entsprechend ihres Endenergiebedarfs bzw. -verbrauchs eingeordnet werden kann. Die Klassen reichen von der besten Klasse A+, über B, C, D, E, F und G, bis zur Klasse H mit dem größten Endenergiebedarf/-verbrauch. Ähnlich wie bei Haushaltsgeräten wird hier die Energieeffizienzklasse angezeigt. Die Effizienzklasse des Gebäudes wird potenziellen Käufern deutlich angezeigt, damit sie die energetischen Eigenschaften der Immobilie verstehen können.

Energieeffizienzklassen im Überblick:
Energieeffizienzklasse Verbrauch (kWh/(m²a) Heizkosten (Euro pro m²)
A+ < 30 ~ 2
A < 50 4
B < 75 6
C < 100 8
D < 130 11
E < 160 14
F < 200 18
G < 250 22
H > 250 < 25

Welcher Energieausweis ist bei Mischgebäuden z. B. Wohn- und Geschäftsgebäude auszustellen?

Wenn ein Gebäude mehr als eine Nutzung hat, z. B. ein Einzelhandelsgeschäft im Erdgeschoss mit Wohnungen in den oberen Stockwerken, wird der Ausweis für die Hauptnutzung ausgestellt. Wenn jedoch die Nebennutzung, wie in diesem Fall der Einzelhandel, mehr als 10 % der Fläche einnimmt, muss ein Energieausweis für beide Bereiche ausgestellt werden. Die Effizienz des Gebäudes wird durch einen Energieausweis nachgewiesen, in dem der entsprechende Anteil des Gebäudes angegeben ist. Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) können Arztpraxen, Ingenieur- und Architekturbüros und andere ähnliche Gebäude als Wohngebäude gelten, wenn sich ihre Raumnutzung nicht wesentlich unterscheidet.

Kann für jede einzelne Wohnung ein eigener Energieausweis erstellt werden?

Nein, laut Gesetz darf ein Energieausweis nur für das gesamte Gebäude ausgestellt werden. Es müssen also alle Flächen und je nach Ausweisart auch Verbräuche addiert werden.

Wie ist der Energieausweis aufgebaut?

Energieausweis Seite 1

  • Gebäudeangaben (Adresse, Baujahr, Anlagentechnik, Wohneinheiten, genutzte Energieformen, Lüftung, Klimaanlagen)
  • Energieberechnungsverfahren (Bedarf oder Verbrauch)

Energieausweis Seite 2 (Nur Bedarfsausweis)

  • Kennwerte für Energiebedarf
  • Treibhausgasemissionen
  • Einhaltung gesetzlicher Nutzungsvorgaben bei erneuerbaren Energien
  • Energieeffizienzklasse
  • Endenergievergleichswerte
  • Empfohlene Modernisierungsmaßnahmen (z. B. Wärmedämmung, neue Heizungsanlage)

Energieausweis Seite 3 (Nur Verbrauchsausweis)

  • Kennwerte für Energieverbrauch (in Kilowattstunden pro Quadratmeter Nutzfläche)
  • Energieeffizienzklasse
  • Endenergievergleichswerte

Energieausweis Seite 5

Vorschläge zur Verbesserung der Energieeffizienz (falls Sanierung möglich)

Energieausweis Seite 4

Erläuterungen zu Kennziffern und Berechnungsweisen

Eingabe im Antragsformular

Warum stimmt die Flächenangabe auf dem Ausweis nicht mit der überein, die ich im Formular angegeben habe?

Die Gebäudenutzfläche (An), welche für die Berechnung des Energieausweises verwendet wird, muss nach GEG aus der von Ihnen angegebenen Flächenangaben berechnet werden. Dazu wird diese mit dem Faktor 1,2 bzw. die des beheizten Kellers mit 1,35 multipliziert.

Wie berechne ich die Wohnfläche?

Die Wohnfläche steht i.d.R. im Miet- /Kaufvertrag.
Ansonsten gilt laut Wohnflächenverordnung: Zur Wohnfläche zählen alle Räume innerhalb einer Wohnung. Balkone und Terrassen gehen zu 25 % in die Berechnung ein. Sind Dachschrägen in den Räumen vorhanden, werden sie nur teilweise berücksichtigt. Dabei gilt, dass Flächen erst ab einer Raumhöhe von mindestens zwei Metern 100 % zur Wohnfläche gerechnet werden. Zwischen ein und zwei Metern zählt die Fläche nur zur Hälfte und Flächen mit einer Raumhöhe von weniger als einem Meter werden nicht berücksichtigt. Treppen mit bis zu 3 Treppenstufen zählen zu 100 % als Wohnfläche. Sind mehr Stufen vorhanden, werden sie nicht in der Berechnung berücksichtigt. Abstellräume und Kellerräume zählen nicht zur Wohnfläche.

Es kommen mehrere Energieträger zum Einsatz, wie kann ich diese im Formular eingeben?

Bitte wählen Sie denjenigen Hauptenergieträger aus, der die meiste Energie liefert. Es gilt, dass Sie nur einen Energieträger für alle Zeiträume wählen können, da dieser für die Ermittlung des Primärenergiefaktors zur Berechnung relevant ist.

Wenn mehrere Energieträger eingesetzt wurden oder der Energieträger innerhalb des Berechnungszeitraums umgestellt wurde, geben Sie bitte den derzeitigen Hauptenergieträger an. Rechnen Sie die Verbrauchswerte aller Energiequellen in kWh um und addieren Sie diese dann.

Ich habe versehentlich falsche Angaben gemacht, ist der Ausweis ungültig? Muss ich einen neuen ausstellen lassen?

Der Ausweis ist in seiner jetzigen Form nicht mehr gültig. Wenden Sie sich bitte mit den Änderungen und Ihrer Ausweisnummer an unseren Kundendienst, damit wir die falschen Angaben korrigieren können.

Berechnung und Ausstellung

Wer ist ausstellungsberechtigt, wo finde ich einen Nachweis?

Nach dem Gesetz darf jede zuständige Person, die nach § 88 Gebäudeenergiegesetz (GEG) dazu befugt ist, Energieausweise ausstellen. Bei uns, Immobilienwerker, wird der Ausweis von einer Architektin (Jun.) sowie Energie-Effizienz-Expertin (EEE) erstellt. Somit werden die Anforderungen nach § 88 GEG erfüllt und eine hohe Qualität gewährleistet.

Jeder Ausweis besitzt eine eindeutige Registrierungsnummer, die von uns für Sie bei der Registrierungsstelle des Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt) ordnungsgemäß eingeholt wird.

Sind die ausgestellten Energieausweise rechtssicher und rechtsgültig?

Der Ausweis ist rechtsgültig und entspricht allen gesetzlichen Anforderungen nach Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Wie erfolgt die Berechnung der Energiewerte?

Für die Berechnung werden die vom Gesetzgeber herausgegebenen „Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand“ verwendet.

Warum weicht der auf dem Ausweis angegebene Energiebedarf von dem tatsächlichen Bedarf ab?

Für die Erstellung des Energieausweises und die Einstufung einer Immobilie müssen nach Gesetz die genormten Randbedingungen verwendet werden. Nur so können die Gebäude untereinander verglichen werden.

Ein Beispiel aus einem anderen Bereich ist die Angabe des Kraftstoffverbrauchs beim Kauf eines PKWs. Es ist meist klar, dass der angegebene Wert von beispielsweise 5 Liter auf 100 km von dem tatsächlichen Verbrauch z. B. bei Stadtfahrten abweichen wird. Trotzdem macht die Angabe eines Normkraftstoffverbrauchs Sinn, weil sie einen Vergleich unterschiedlicher PKWs ermöglicht.

Bei Energieausweisen wird z. B. von einer Normnutzung ausgegangen, die Extrema nicht inkludiert.