Energieausweis: Antworten auf die häufigsten Fragen
Pflicht, Ausweisart, Gültigkeit, Kosten und die Angaben im Formular — beantwortet nach Gebäudeenergiegesetz.
4,7 von 5 Sternen, von 11.403 Eigentümern bewertet
Ein Energieausweis ist in Deutschland bei Verkauf und Neuvermietung eines Wohngebäudes Pflicht und zehn Jahre gültig. Welche Art Sie brauchen, hängt an Baujahr und Anzahl der Wohneinheiten: bis vier Wohneinheiten und Baujahr bis 1977 ist ein Bedarfsausweis vorgeschrieben, bei Neubauten ebenfalls — sonst haben Sie die freie Wahl.
- 10 Jahre
- gültig ab Ausstellungsdatum
- ab 69,90 €
- Verbrauchsausweis bei uns
- 24–36 Std.
- bis zum geprüften Ausweis
- § 88 GEG
- regelt, wer ausstellen darf
Wobei können wir helfen?
Pflicht, Ausnahmen & Gültigkeit
Brauche ich bei Verkauf oder Vermietung einen Energieausweis?
Ja. Bei Verkauf oder Vermietung eines Wohngebäudes ist ein Energieausweis erforderlich — auch dann, wenn das Gebäude modernisierungs- oder sanierungsbedürftig ist. Nicht erforderlich ist er, wenn die Immobilie für den Abriss bestimmt ist.
Ausführliche Antwort
| Pflicht | Keine Pflicht |
|---|---|
|
|
Benötigt ein Neubau einen Energieausweis?
Ja. Bei einem Neubau muss unverzüglich nach Fertigstellung ein Bedarfsausweis ausgestellt werden (§ 80 Absatz 1 GModG); der zuständigen Behörde legen Sie ihn auf Verlangen vor. Ausgenommen sind Gebäude mit einer Nutzfläche von nicht mehr als 50 m².
Ist ein Energieausweis bei einer Sanierung notwendig?
Eine Sanierung allein löst keine Ausweispflicht aus. Nötig wird der Energieausweis, sobald Sie für das Vorhaben Fördermittel beantragen — dann verlangen die Förderprogramme den rechnerischen Nachweis. Verkaufen oder vermieten Sie das Gebäude nach der Sanierung, gilt ohnehin die normale Pflicht.
Ist ein Energieausweis bei Baudenkmälern notwendig?
Nein. Steht ein Gebäude unter Denkmalschutz, besteht gemäß § 79 Absatz 4 Satz 2 GModG bis zum 31. Dezember 2026 keine Pflicht, einen Energieausweis vorzulegen — weder beim Verkauf noch bei einer neuen Vermietung. Das gilt auch für Häuser in einem denkmalgeschützten Ensemble. Zum 1. Januar 2027 entfällt diese Ausnahme.
Ausführliche Antwort
Interessenten für ein Baudenkmal erhalten dadurch allerdings keine Informationen über Heizkosten und Klimabilanz. Viele Eigentümer lassen deshalb freiwillig einen Ausweis erstellen — als Verkaufsargument, wenn das Gebäude energetisch besser dasteht als erwartet.
Ist bei Zwangsversteigerungen ein Energieausweis erforderlich?
Nein. Das Gebäudeenergiegesetz führt die Zwangsversteigerung nicht als Fall auf, in dem ein Energieausweis vorzulegen ist — sie richtet sich nach dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung. Wird das Objekt danach verkauft oder neu vermietet, greift die Pflicht wieder.
Ausführliche Antwort
Rechtsgrundlage: Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung.
Benötigt ein provisorisches Gebäude einen Energieausweis?
Nein, wenn die geplante Nutzungsdauer zwei Jahre nicht übersteigt. Energieausweise sind in der Regel für Gebäude erforderlich, die dauerhaft genutzt werden und nicht dazu bestimmt sind, wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden.
Benötigt ein Ferienhaus einen Energieausweis?
Nicht immer. Kein Energieausweis ist nötig, wenn das Haus für weniger als vier Monate jährlich genutzt wird — oder wenn es nur begrenzt genutzt wird und der erwartete Energieverbrauch dabei unter 25 % des Verbrauchs bei ganzjähriger Nutzung liegt (§ 2 Absatz 2 Nummer 8 GModG). Sonst gilt die übliche Pflicht bei Verkauf und Neuvermietung.
Ausführliche Antwort
Gelten die Mietverträge als Beherbergungsverträge — also inklusive Reinigung, Bettwäsche und ähnlichen Serviceleistungen —, ist ebenfalls kein Energieausweis erforderlich.
Brauche ich einen Energieausweis, wenn ich selbst in dem Haus wohne?
Nein. Solange Sie Ihre Immobilie selbst nutzen und weder verkaufen noch neu vermieten, müssen Sie keinen Energieausweis vorlegen. Die Pflicht entsteht erst mit dem Verkauf, einer Neuvermietung oder wenn die Behörde den Ausweis bei einem Neubau verlangt.
Wann muss ich den Energieausweis vorlegen und übergeben?
Spätestens bei der Besichtigung legen Sie den Ausweis unaufgefordert vor, ohne Besichtigung unverzüglich auf Verlangen. Kommt der Vertrag zustande, erhält der Käufer oder neue Mieter den Ausweis im Original oder in Kopie. So verlangt es § 80 Gebäudeenergiegesetz.
Welche Angaben muss ich in eine Immobilienanzeige aufnehmen?
Liegt ein Energieausweis vor, verlangt § 87 GModG fünf Angaben in der Anzeige: die Art des Ausweises, den Endenergiebedarf oder -verbrauch, den wesentlichen Energieträger, das Baujahr des Gebäudes und die Energieeffizienzklasse. Fehlen sie, drohen Bußgeld und wettbewerbsrechtliche Abmahnung.
Was passiert, wenn ich keinen Energieausweis vorlege?
Wer den Energieausweis bei Verkauf oder Neuvermietung nicht rechtzeitig vorlegt oder übergibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Nach § 108 Gebäudeenergiegesetz kann sie mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Zuständig sind die Bauaufsichtsbehörden der Länder.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis ist nach Gebäudeenergiegesetz zehn Jahre lang gültig. Nehmen Sie in der Zwischenzeit energetische Verbesserungen vor, empfiehlt sich ein neuer Ausweis vor Ablauf der zehn Jahre, um die Vorteile gegenüber Kauf- und Mietinteressenten nachweisen zu können.
Welchen Ausweis brauche ich?
Woher weiß ich, ob ich einen Verbrauchs- oder einen Bedarfsausweis benötige?
Entscheidend ist der Bauantrag, nicht das Baujahr: Bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist ein Bedarfsausweis vorgeschrieben — außer das Gebäude erfüllt das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977. Sonst haben Sie die freie Wahl; beim Neubau ist es immer der Bedarfsausweis. Zum 1. Januar 2027 entfällt diese Pflicht für Wohngebäude.
Ausführliche Antwort
Maßgeblich ist das Datum des Bauantrags, nicht das Baujahr. Ein Haus, das 1979 fertig wurde, dessen Bauantrag aber im Oktober 1977 gestellt wurde, fällt unter die Bedarfsausweis-Pflicht.
| Bauantrag vor dem 1.11.1977 | Bauantrag ab dem 1.11.1977 | Neubau | |
|---|---|---|---|
| Weniger als 5 Wohnungen | Bedarfsausweis* | Freie Wahl | Bedarfsausweis |
| Ab 5 Wohnungen | Freie Wahl | Freie Wahl | Bedarfsausweis |
* Die Pflicht entfällt, wenn das Wohngebäude das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 schon bei der Fertigstellung erfüllt hat oder durch spätere Änderungen darauf gebracht wurde (§ 80 Absatz 3 Satz 3 GModG). Eine Frist, bis wann diese Änderungen ausgeführt sein müssen, nennt das Gesetz nicht.
Zum 1. Januar 2027 fällt diese Regel weg. Der neu gefasste § 80 Absatz 3 verlangt die Bilanzierung nur noch für Nichtwohngebäude; jedes reine Wohngebäude darf die Ausweisart dann frei wählen.
Welcher Energieausweis ist bei Mischgebäuden auszustellen, z. B. Wohn- und Geschäftsgebäude?
Der Ausweis wird für die Hauptnutzung ausgestellt. Nimmt die Nebennutzung — etwa ein Ladenlokal im Erdgeschoss — mehr als 10 % der Fläche ein und unterscheidet sich ihre Raumnutzung wesentlich von der Hauptnutzung, muss für beide Bereiche ein Energieausweis ausgestellt werden. Belegt die untergeordnete Nutzung weniger als 10 % der Fläche, kann stets ein gemeinsamer Ausweis ausgestellt werden.
Ausführliche Antwort
Die Effizienz des Gebäudes wird durch einen Energieausweis nachgewiesen, in dem der entsprechende Anteil des Gebäudes angegeben ist. Nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) können Büros, wie Ingenieur- und Architekturbüros, und andere ähnliche Gebäude als Wohngebäude gelten, wenn sich ihre Raumnutzung nicht wesentlich von einem klassischen Wohngebäude unterscheidet.
Kann für jede einzelne Wohnung ein eigener Energieausweis erstellt werden?
Nein. Nach Gesetz darf ein Energieausweis nur für das gesamte Gebäude ausgestellt werden. Es müssen also alle Flächen und, je nach Ausweisart, auch alle Verbräuche addiert werden. Einen Ausweis für eine einzelne Eigentumswohnung gibt es nicht.
Inhalt & Kennwerte des Ausweises
Was sagt der Energieausweis aus?
Er beschreibt den Energiestandard eines Gebäudes anhand verschiedener Kennwerte und ordnet es in eine Effizienzklasse ein. Ergänzt wird er um einen Steckbrief mit Modernisierungsempfehlungen. Bedarfs- und Verbrauchsausweis kommen dabei über unterschiedliche Berechnungsverfahren zu ihren Werten.
Ausführliche Antwort
- Für Eigentümer ist der Energieausweis die einfachste Standortbestimmung: Wo steht mein Haus energetisch?
- Der beiliegende Steckbrief enthält Empfehlungen, wie Sie Ihr Haus kostengünstig modernisieren können.
- Kauf- und Mietinteressenten können Gebäude anhand der Kennwerte direkt vergleichen.
Welche Energieeffizienzklassen gibt es?
Für Wohngebäude gibt es neun Energieeffizienzklassen, in die eine Immobilie nach ihrem Endenergiebedarf beziehungsweise -verbrauch eingeordnet wird (Anlage 10 GModG, angegeben nach § 86). Sie reichen von A+ als bester Klasse über A, B, C, D, E, F und G bis zu H mit dem größten Endenergiebedarf. Ab dem 1. Januar 2027 kommt die europaweit einheitliche Skala A bis G hinzu — sie gilt aber nur für Nichtwohngebäude. Wohnhäuser behalten A+ bis H.
Ausführliche Antwort
| Klasse | Verbrauch (kWh/(m²a)) | Heizkosten (€ pro m²) |
|---|---|---|
| A+ | < 30 | ~ 2 |
| A | < 50 | 4 |
| B | < 75 | 6 |
| C | < 100 | 8 |
| D | < 130 | 11 |
| E | < 160 | 14 |
| F | < 200 | 18 |
| G | < 250 | 22 |
| H | > 250 | > 25 |
Ähnlich wie bei Haushaltsgeräten wird die Effizienzklasse potenziellen Käufern deutlich angezeigt, damit sie die energetischen Eigenschaften der Immobilie verstehen können.
Wie ist der Energieausweis aufgebaut?
Seite 1 enthält die Gebäudeangaben und das Berechnungsverfahren. Seite 2 zeigt beim Bedarfsausweis die Bedarfskennwerte, Seite 3 beim Verbrauchsausweis die Verbrauchskennwerte — jeweils mit Effizienzklasse und Vergleichswerten. Seite 4 nennt Modernisierungsvorschläge, Seite 5 erläutert die Kennziffern.
Ausführliche Antwort
Seite 1
- Gebäudeangaben (Adresse, Baujahr, Anlagentechnik, Wohneinheiten, genutzte Energieformen, Lüftung, Klimaanlagen)
- Energieberechnungsverfahren (Bedarf oder Verbrauch)
Seite 2 — nur Bedarfsausweis
- Kennwerte für Energiebedarf
- Treibhausgasemissionen
- Einhaltung gesetzlicher Nutzungsvorgaben bei erneuerbaren Energien
- Energieeffizienzklasse
- Endenergievergleichswerte
- Empfohlene Modernisierungsmaßnahmen (z. B. Wärmedämmung, neue Heizungsanlage)
Seite 3 — nur Verbrauchsausweis
- Kennwerte für Energieverbrauch (in Kilowattstunden pro Quadratmeter Nutzfläche)
- Energieeffizienzklasse
- Endenergievergleichswerte
Seite 4
- Erläuterungen zu Kennziffern und Berechnungsweisen
Seite 5
- Vorschläge zur Verbesserung der Energieeffizienz (falls eine Sanierung möglich ist)
Was bedeuten Endenergie und Primärenergie im Energieausweis?
Die Endenergie ist die Menge, die am Gebäude ankommt — also das, was Sie als Gas, Öl, Pellets oder Strom bezahlen. Die Primärenergie rechnet zusätzlich Gewinnung, Umwandlung und Transport des Energieträgers mit ein und zeigt damit, wie umweltwirksam die Versorgung ist.
Warum stimmt die Flächenangabe auf dem Verbrauchsausweis nicht mit der überein, die ich im Formular angegeben habe?
Für die Berechnung wird nach GModG die Gebäudenutzfläche (An) verwendet, nicht die Wohnfläche. Sie wird aus Ihrer Angabe abgeleitet: Bei Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen und beheiztem Keller wird die Wohnfläche mit 1,35 multipliziert, in allen anderen Fällen mit 1,2. Die Abweichung ist damit vorgeschrieben und kein Fehler.
Warum stimmt die Flächenangabe auf dem Bedarfsausweis nicht mit der überein, die ich im Formular angegeben habe?
Für die Berechnung wird nach GModG die Gebäudenutzfläche (An) verwendet, nicht die Wohnfläche. Sie wird aus Ihren Angaben abgeleitet: Aus den Gebäudeaußenmaßen sowie der Geschosshöhe und den Angaben zur Beheizung von Dachgeschoss und Keller wird das beheizte Gebäudevolumen berechnet. Die Abweichung ist damit vorgeschrieben und kein Fehler.
Wie erfolgt die Berechnung der Energiewerte?
Für die Berechnung wird die gesetzliche Grundlage verwendet — das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) — bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz — sowie die zugehörige Bilanzierungsnorm DIN V 18599. Damit sind die Ergebnisse zwischen Gebäuden vergleichbar und für Behörden nachvollziehbar.
Warum weicht der auf dem Ausweis angegebene Energiebedarf vom tatsächlichen Bedarf ab?
Für die Erstellung des Energieausweises müssen nach Gesetz genormte Randbedingungen verwendet werden, unter anderem eine Normnutzung ohne Extremwerte. Nur so lassen sich Gebäude untereinander vergleichen. Der ausgewiesene Wert ist deshalb ein Vergleichswert, keine Verbrauchsprognose.
Ausführliche Antwort
Ein Beispiel aus einem anderen Bereich ist die Angabe des Kraftstoffverbrauchs beim Kauf eines PKW. Es ist meist klar, dass der angegebene Wert von beispielsweise 5 Litern auf 100 km vom tatsächlichen Verbrauch, etwa bei Stadtfahrten, abweichen wird. Trotzdem ist die Angabe sinnvoll, weil sie den Vergleich unterschiedlicher Fahrzeuge ermöglicht.
Angaben im Formular
Wie berechne ich die Wohnfläche?
Die Wohnfläche steht in der Regel im Miet- oder Kaufvertrag. Sonst gilt die Wohnflächenverordnung: Alle Räume innerhalb der Wohnung zählen, Balkone und Terrassen zu 25 %. Abstell- und Kellerräume zählen nicht zur Wohnfläche.
Ausführliche Antwort
Sind Dachschrägen vorhanden, werden sie nur teilweise berücksichtigt: Flächen ab einer Raumhöhe von mindestens zwei Metern zählen zu 100 %, zwischen einem und zwei Metern zur Hälfte, unter einem Meter gar nicht.
Treppen mit bis zu drei Stufen zählen zu 100 % als Wohnfläche. Sind mehr Stufen vorhanden, werden sie in der Berechnung nicht berücksichtigt.
Es kommen mehrere Energieträger zum Einsatz, wie kann ich diese im Formular eingeben?
Sie können bis zu zwei Heizungen erfassen. Einen Kamin tragen Sie bitte ebenfalls ein. Haben Sie in den letzten drei Jahren Heizung und Energieträger gewechselt, erfassen Sie zuerst die alte und anschließend die neue Heizung — so lässt sich etwa ein Wechsel von Öl zu Erdgas dokumentieren.
Welche Unterlagen brauche ich für den Verbrauchsausweis?
Nachweise über den Heiz- und Warmwasserverbrauch aus 36 zusammenhängenden Monaten: Heizkostenabrechnung, Versorgerabrechnung oder Heizöl-Lieferscheine. Dazu Baujahr, Anzahl der Wohnungen, Gebäudeart, die Wohnfläche des gesamten Gebäudes und die Postleitzahl des Objekts.
Ausführliche Antwort
Bewertet wird immer das ganze Gebäude, nicht die einzelne Wohnung — Gesamtverbrauch und Gesamtfläche aller Einheiten liegen der Hausverwaltung vor.
Stand die Immobilie zeitweise leer, geben Sie den Leerstand je Abrechnungsperiode mit Zeitraum und Fläche an. Bis zu einem Leerstand von 30 Prozent je Abrechnungsperiode bleibt die Auswertung in der Regel möglich; liegt eine Periode darüber, kommt nur ein Bedarfsausweis infrage.
Welche Unterlagen brauche ich für den Bedarfsausweis?
Verbrauchsabrechnungen brauchen Sie hier nicht. Erfasst werden Baujahr, Gebäudeart, Anzahl der Wohnungen und beheizten Geschosse sowie die Bauteile — Wände, Dach, Fenster und Keller mit ihrem Dämmzustand — dazu Heizung und Warmwasserbereitung. Baupläne oder Fotos helfen, sind aber keine Pflicht.
Ausstellung & Rechtssicherheit
Wer ist ausstellungsberechtigt, und wo finde ich einen Nachweis?
Energieausweise darf ausstellen, wer nach § 88 Gebäudeenergiegesetz dazu befugt ist. Bei Immobilienwerker wird der Ausweis vom Architekten und Energie-Effizienz-Experten erstellt. Jeder Ausweis erhält eine eindeutige Registriernummer, die wir für Sie beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) einholen.
Ausführliche Antwort
Rechtsgrundlage: § 88 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).
Sind die ausgestellten Energieausweise rechtssicher und rechtsgültig?
Ja. Der Ausweis ist rechtsgültig und entspricht allen gesetzlichen Anforderungen nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Er wird von einer nach § 88 GModG ausstellungsberechtigten Person erstellt und beim DIBt registriert.
Ist ein online erstellter Energieausweis gültig?
Ja. Entscheidend ist nicht der Bestellweg, sondern wer den Ausweis ausstellt: Das darf nur, wer nach § 88 Gebäudeenergiegesetz dazu berechtigt ist. Jeder Ausweis bekommt zusätzlich eine Registriernummer des Deutschen Instituts für Bautechnik und ist damit behördlich nachvollziehbar.
Bestellung & Ablauf
Ich habe versehentlich falsche Angaben gemacht — was kann ich tun?
Solange Ihr Auftrag noch in Prüfung ist, ändern Sie die Angaben selbst im Kundenportal — der Ausweis wird dann mit den korrigierten Werten erstellt. Ist er bereits ausgestellt, gilt er mit den falschen Angaben nicht; wenden Sie sich mit Ausweisnummer und Korrektur an unseren Kundendienst. Ein neuer Auftrag ist dafür in der Regel nicht nötig.
Ausführliche Antwort
Im Kundenportal öffnen Sie den Auftrag unter „Ihre Bestellungen“ und passen die Angaben an, solange er nicht abgeschlossen ist.
Haben wir zu Ihrem Auftrag bereits eine Rückfrage gestellt, antworten Sie am besten direkt darauf — dann ordnen wir die Korrektur sofort zu und die Prüfung läuft ohne Umweg weiter.
Wie lange dauert die Überprüfung meines Auftrags?
Mit der Express-Option garantieren wir, dass Ihr Ausweis am gleichen Tag geprüft wird. Ohne Express erhalten Sie den geprüften Ausweis in der Regel innerhalb von 24 bis 36 Stunden, da Express-Bestellungen Vorrang haben.
Ausführliche Antwort
Sollten wir Fragen zu Ihrer Bestellung haben, kontaktieren wir Sie telefonisch oder per E-Mail. Bitte hinterlegen Sie eine gültige Telefonnummer — ein kurzes Gespräch ist oft effizienter als der Austausch per E-Mail.
Was kostet ein Energieausweis?
Der Verbrauchsausweis kostet 69,90 Euro, der Bedarfsausweis 119,90 Euro — jeweils inklusive Registrierung beim Deutschen Institut für Bautechnik und ohne Vor-Ort-Termin. Der Preisunterschied ergibt sich aus dem Aufwand: Beim Bedarfsausweis wird das Gebäude bauteilweise erfasst und durchgerechnet.
Ausführliche Antwort
Optional buchbar sind Express-Ausstellung, Postversand und eine zusätzliche Experten-Prüfung. Die Preise dafür sehen Sie im Bestellprozess, bevor Sie bezahlen.
Wie schnell bekomme ich den Energieausweis?
Nach dem Absenden prüfen wir Ihre Angaben in der Regel innerhalb von 24 bis 36 Stunden, mit der Express-Option noch am selben Tag. Anschließend holen wir die Registriernummer beim Deutschen Institut für Bautechnik ein und schicken Ihnen den fertigen Ausweis als PDF per E-Mail.
Kommt jemand zur Besichtigung vorbei?
Nein. Wir erstellen den Energieausweis anhand Ihrer Angaben und Unterlagen, eine Begehung findet nicht statt. Das Gebäudeenergiegesetz sieht das ausdrücklich vor: Nach § 83 stellt der Eigentümer die Daten bereit, der Aussteller darf auf ihre Richtigkeit vertrauen.
Ich habe bezahlt, der Auftrag steht aber weiter auf offen — was tun?
Häufig wurde der Zahlungsvorgang nicht abgeschlossen — dann begleichen Sie den offenen Betrag im Auftrag direkt online. Bei Banküberweisung kann die Verbuchung ein bis zwei Werktage dauern; über den Verwendungszweck ordnen wir die Zahlung zu und bestätigen den Eingang per E-Mail. Läuft eine Lastschrift, wird der Betrag automatisch eingezogen.
Ich habe Express oder Postversand vergessen — kann ich das nachbuchen?
Ja. Öffnen Sie den Auftrag im Kundenportal und wählen Sie unter „Weitere Möglichkeiten" den Punkt „Dienstleistung hinzubuchen". Zur Auswahl stehen Postversand, Express-Ausstellung, erweiterte Überprüfung, Korrekturmöglichkeit und Expertengespräch. Für die hinzugefügten Leistungen erhalten Sie eine separate Rechnung.
Ausführliche Antwort
Ob eine Leistung noch etwas bringt, hängt vom Stand des Auftrags ab: Express wirkt nur bis zur Prüfung, Postversand nur bis zum Versand.
Was ist der Unterschied zwischen Ansichtsausweis und Originalausweis?
Der Ansichtsausweis ist eine unverbindliche Vorschau Ihrer Angaben; Sie erhalten ihn direkt nach der Bestellung zusammen mit der Rechnung. Der Originalausweis kann davon abweichen: Wir stellen ihn erst nach der Prüfung aus und lassen ihn beim Deutschen Institut für Bautechnik registrieren. Erst dieser Ausweis ist zehn Jahre gültig.
Makler & Hausverwaltungen
Gibt es Rabatte, wenn ich mehrere Energieausweise bestelle?
Ja. Ohne Absprache greift automatisch der Großkundenrabatt, gestaffelt nach der Anzahl Ihrer Bestellungen im Kundenportal: ab 10 Bestellungen 10 %, ab 20 Bestellungen 20 %, ab 35 Bestellungen 30 %. Haben wir mit Ihnen einen individuellen Satz vereinbart, gilt dieser statt der Staffel — unabhängig von der Menge.
Ausführliche Antwort
| Bestellungen pro Monat | Rabatt auf Energieausweise |
|---|---|
| ab 10 Bestellungen | 10 % |
| ab 20 Bestellungen | 20 % |
| ab 35 Bestellungen | 30 % |
| 50+ Bestellungen | Bitte sprechen Sie uns an |
Wie erhalte ich den Großkundenrabatt?
Mit jedem Monatswechsel zählen wir Ihre Aufträge des abgelaufenen Monats — auch die, die noch in Prüfung sind — und schreiben Ihnen die Rückvergütung gut. Ausgezahlt wird per Banküberweisung oder PayPal, je nach der Auszahlungsmethode in Ihrem Kundenkonto. Die Höhe hängt von der Anzahl der Aufträge ab, nicht von der Art des Energieausweises.
Ausführliche Antwort
Der Prozentsatz wird immer auf den ursprünglichen Rechnungsbetrag des Energieausweises gewährt.
Nicht mitgezählt werden Aufträge, bei denen Sie einen Code einlösen — Paket-Code, Rabattcode oder Geschenkcode —, sowie der Kauf eines Pakets selbst: Diese Aufträge sind bereits vergünstigt. Bei Fragen zur Berechnung hilft Ihnen unser Kundenservice weiter.
Was passiert, wenn ich eine Rabattstufe knapp verpasse?
Für diesen Monat entfällt die Rückvergütung — der Großkundenrabatt wird je Kalendermonat abgerechnet und nicht anteilig gutgeschrieben; am Monatsersten startet die Zählung neu. Wer nicht auf die Stufe warten möchte, kauft ein Paket: Dort ist der Nachlass fest im Preis enthalten, unabhängig von der Menge im einzelnen Monat.
Ausführliche Antwort
Im Kundenkonto unter „Rabatte“ zeigt die Übersicht, wie viele Bestellungen zur nächsten Stufe gefehlt haben.
Beides zusammen geht nicht: Aufträge, die Sie mit einem Paket-Code bezahlen, zählen nicht für die Rabattstufe — der Nachlass steckt dort schon im Paketpreis. Welcher Weg günstiger ist, hängt davon ab, wie gleichmäßig sich Ihre Bestellungen über die Monate verteilen; bei schwankendem Bedarf ist das Paket der verlässlichere Weg, weil der Rabatt nicht an einen einzelnen Monat gebunden ist.
Ich möchte viele Energieausweise auf einmal erstellen — welche Möglichkeiten habe ich?
Für Sammelaufträge bieten wir einen Import per Excel an: Sie erhalten von uns eine Excel-Vorlage, befüllen sie selbst oder durch Ihre Mitarbeiter und senden sie uns zurück. Wir importieren alle Objekte wahlweise als Entwürfe oder direkt als gebuchte Energieausweise, mit oder ohne Verrechnung Ihres Pakets — egal, ob Ihr Paket fünf Aufträge umfasst oder 200.
Pakete kaufen & abrechnen
Was sind Pakete und Paket-Codes?
Pakete sind günstige Bündel mit mehreren Energieausweisen. Sie kaufen ein Paket im Voraus und erhalten dafür einen Paket-Code, den Sie flexibel innerhalb von drei Jahren ab Kaufdatum entsprechend der Paketgröße mehrfach einlösen können. Im Kundenportal teilen Sie Ihr Kontingent selbst in mehrere Teil-Codes auf, etwa um einzelne Einlösungen gezielt weiterzugeben.
Was ist der Unterschied zwischen Großkundenrabatt, Paket-Code und Rabattcode?
Der Großkundenrabatt wird automatisch anhand Ihrer Bestellungen im jeweiligen Kalendermonat berechnet und später als Gutschrift ausgezahlt; Aufträge mit eingelöstem Code zählen dafür nicht mit. Einen Paket-Code erhalten Sie beim Kauf eines Pakets, er enthält mehrere Einlösungen. Ein Rabattcode ist ein einzelner Preisnachlass, der im Zuge von Aktionen herausgegeben wird. Beide geben Sie im Checkout ein.
Wie kann ich Energieausweis-Pakete kaufen?
Pakete erwerben Sie direkt über den Menüpunkt „Energieausweis-Pakete“ — den Link finden Sie in Ihrem Kundenportal sowie im Menü und im Footer der Startseite. Dort wählen Sie die Paketgröße, bezahlen wie bei einer normalen Bestellung und erhalten den Paket-Code sofort im Konto und per E-Mail. Alternativ beraten wir Sie telefonisch und stellen das passende Paket zusammen.
Kann ich ein individuelles Paket konfigurieren?
Ja. Wenn die vordefinierten Mengen nicht zu Ihrem Bedarf passen oder Sie zusätzliche Leistungen wie Postversand oder Express-Optionen in Ihr Kontingent aufnehmen möchten, konfigurieren wir Ihnen ein eigenes Paket. Kontaktieren Sie uns mit Ihren Anforderungen.
Gibt es eine Mindest- oder Maximalmenge für Pakete?
Die vordefinierten Pakete starten bei kleinen Mengen und reichen bis zu Großkunden-Volumen; eine feste Obergrenze gibt es nicht. Passt keine der Stufen zu Ihrem Bedarf, stellen wir ein individuelles Paket zusammen — auch mit Zusatzleistungen wie Express oder Postversand im Kontingent.
Gelten Paket-Codes auch für Zusatzleistungen?
Standardmäßig enthält jedes Paket einen Energieausweis pro Einlösung. Zusatzleistungen wie Express-Ausstellung, Postversand oder Experten-Prüfung erwerben Sie optional dazu. Wünschen Sie ein Paket, das ausschließlich aus Zusatzleistungen besteht, erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Kann ich ein gekauftes Paket zurückgeben oder erstatten lassen?
Eine Rückgabe oder Erstattung gekaufter Pakete ist nach dem Kauf grundsätzlich ausgeschlossen, da es sich um Einzweck-Gutscheine handelt. Als Privatkunde haben Sie das gesetzliche Widerrufsrecht. Bei besonderen Härtefällen sprechen Sie uns an.
Habe ich als Privatkunde ein Widerrufsrecht auf Pakete?
Als Verbraucher haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Vertragsschluss. Für eine Einlösung erlischt es erst, wenn der Energieausweis vollständig erstellt und bereitgestellt ist — und auch dann nur, wenn Sie dem vorzeitigen Beginn ausdrücklich zugestimmt haben. Widerrufen Sie währenddessen, zahlen Sie Wertersatz für die bereits erbrachte Leistung. Nicht eingelöste Codes widerrufen Sie ohne Weiteres.
Ausführliche Antwort
Details finden Sie in unseren AGB unter § 10.
Erhalte ich für ein Paket eine ordnungsgemäße Rechnung?
Ja. Direkt nach dem Kauf erhalten Sie eine ordnungsgemäße Rechnung über den Paketbetrag per E-Mail, mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Im Kundenportal liegt dieselbe Rechnung unter „Belege" zum erneuten Download bereit.
Bekomme ich für jede Einlösung eine separate Rechnung?
Nein. Die Rechnung entsteht beim Kauf des Pakets und deckt den Gesamtbetrag ab. Für jede Einlösung bekommen Sie eine Bestellbestätigung mit Bezug auf den verwendeten Paket-Code. Eine separate Rechnung pro Einlösung gibt es nicht, weil die Umsatzsteuer bereits beim Kauf entrichtet wurde.
Was passiert, wenn ich mehr Ausweise benötige als mein Paket enthält?
Sie können jederzeit ein weiteres Paket nachbuchen; der neue Paket-Code kommt zu Ihrem Kontingent hinzu und läuft mit eigener Dreijahresfrist. Bereits begonnene Codes bleiben davon unberührt. Wächst Ihr Bedarf dauerhaft, prüfen wir gern eine größere Paketstufe mit besserem Stückpreis.
Paket-Codes einlösen & verwalten
Wie löse ich einen Paket-Code ein?
Sind Sie eingeloggt, bietet der Checkout die Zahlungsart „Mit Paket-Code bezahlen“ an – sie steht vorn und ist vorgewählt; haben Sie genau einen Code, ist er bereits eingesetzt, bei mehreren wählen Sie mit einem Klick. Möchten Sie diese Bestellung ohne Ihr Paket bezahlen, klicken Sie „Ohne Paket zahlen“. Ohne Login geben Sie den Code im Codefeld des Bestellprozesses von Hand ein. Alternativ geben Sie ihn an Kollegen, Mitarbeiter oder Familie weiter, damit diese ihn für ihre Bestellungen nutzen.
Kann ich einen Paket-Code auch ohne Kundenkonto einlösen?
Ja. Der Paket-Code kann von jedem Inhaber im Bestellprozess eingegeben werden, auch ohne eigenes Konto. Wir empfehlen trotzdem eines: So behalten Sie den Überblick über alle Bestellungen und verbrauchten Einlösungen, und unser Support kann im Zweifelsfall schneller helfen.
Wie sehe ich, wie viele Einlösungen mein Paket-Code noch hat?
Im Kundenportal unter „Ihre Pakete" steht zu jedem Paket-Code, wie viele Einlösungen noch offen sind und wann er abläuft. Dort sehen Sie außerdem, für welche Aufträge die bereits verbrauchten Einlösungen verwendet wurden.
Kann ich mehrere Paket-Codes für eine Bestellung kombinieren?
Nein, pro Bestellung wird immer nur ein Paket-Code eingelöst; dasselbe gilt für Rabattcodes. Wenn Sie regelmäßig größeren Bedarf haben, ist ein entsprechend dimensioniertes Paket der einfachere Weg. Bei speziellen Anforderungen sprechen Sie uns an.
Wie lange ist ein Paket-Code gültig, und was passiert mit Restguthaben?
Paket-Codes sind ab Kaufdatum drei Jahre gültig. Pro Bestellung wird eine Einlösung verbraucht, die Auftragssumme dabei reduziert oder der Auftrag vollständig kostenlos. Nicht verbrauchte Einlösungen bleiben bis zum Ende der Frist nutzbar und verfallen danach — sprechen Sie uns vorher an, wir prüfen den Einzelfall.
Sind Paket-Codes übertragbar, zum Beispiel an Kollegen oder Familie?
Ja. Sie können Ihre Paket-Codes an Kollegen, Mitarbeiter, Familie oder Geschäftspartner weitergeben. Beachten Sie dabei: Ein Code mit zehn Einlösungen ermöglicht dem Empfänger auch zehn Bestellungen. Behandeln Sie ihn deshalb wie Bargeld. Möchten Sie nur einzelne Einlösungen weitergeben, teilen Sie Ihren Paket-Code im Kundenportal selbst in Teil-Codes auf — die Gesamtzahl Ihrer Einlösungen bleibt unverändert.
Kann ich meinen Paket-Code aufteilen?
Ja, selbst und sofort: Im Kundenportal unter „Ihre Pakete" trennen Sie über „Code aufteilen" eigene Teil-Codes ab — etwa zehn Codes mit je einer Einlösung für zehn Kunden. Jeder Teil-Code gilt für dieselbe Ausweisart, behält das Ablaufdatum des Pakets, und die Gesamtzahl Ihrer Einlösungen bleibt unverändert.
Ausführliche Antwort
Sie geben zwei Zahlen an: wie viele Teil-Codes entstehen sollen und wie viele Einlösungen jeder davon bekommt. Beides zusammen muss in Ihr Restkontingent passen — aus einem 18er-Paket werden also zehn Codes mit je einer Einlösung, und neun Einlösungen bleiben auf dem Paket-Code.
Was dabei gilt:
- Die Codes vergeben wir automatisch, Sie müssen sich keine ausdenken.
- Zum Verschenken eignet sich ein Teil-Code mit genau einer Einlösung: Der Beschenkte kann damit einen Energieausweis bestellen und nicht mehr. Geben Sie stattdessen Ihren Paket-Code weiter, kann der Empfänger jede offene Einlösung darauf verbrauchen.
- Eine Bemerkung ist freiwillig — sie steht auf allen Codes des Vorgangs und lässt sich später je Code ändern.
- Ausweisart, Zusatzleistungen und Ablaufdatum erbt jeder Teil-Code vom Paket. Die Laufzeit verlängert sich durch das Aufteilen nicht.
- Aufteilen können Sie bezahlte Pakete mit mindestens zwei freien Einlösungen. Bei nur einer freien Einlösung würde der Vorgang die Einlösung lediglich verschieben.
- Geschenkcodes aus dem Empfehlungsprogramm lassen sich nicht aufteilen.
Alle Codes eines Pakets stehen anschließend in der Aufstellung auf derselben Karte — mit Bemerkung, Zustand und offenen Einlösungen. Über „Alle Codes als CSV" laden Sie die Liste herunter.
Kann ich einen Teil-Code wieder rückgängig machen?
Ja, solange er unverbraucht ist: Über das Pfeil-Symbol in der Aufstellung führen Sie einen Teil-Code zurück. Seine offenen Einlösungen wandern auf den Paket-Code, der Teil-Code wird ungültig. Haben Sie ihn schon weitergegeben, sagen Sie dem Empfänger Bescheid — er kann ihn danach nicht mehr einlösen.
Was passiert bei Verlust oder Diebstahl eines Paket-Codes?
Jeder Inhaber eines Paket-Codes ist zur Einlösung berechtigt — behandeln Sie ihn wie Bargeld. Eine Sperrung oder Neuausstellung bei Verlust oder Diebstahl ist grundsätzlich nicht möglich. Bei Verdacht auf Missbrauch wenden Sie sich umgehend an unseren Kundendienst; wir prüfen eine Sperrung im Einzelfall. Geben Sie Codes weiter, trennen Sie dafür besser einen Teil-Code mit genau der nötigen Zahl an Einlösungen ab — dann steht nie Ihr ganzes Kontingent im Umlauf.
Mein Paket-Code lässt sich nicht einlösen — was kann ich tun?
Prüfen Sie zuerst die Eingabe: keine Leerzeichen, richtige Schreibweise, und im Kundenportal unter „Ihre Pakete" nachsehen, ob der Code noch offene Einlösungen hat. Klappt es weiterhin nicht, hilft unser Kundendienst — am schnellsten mit Code und einem Screenshot der Fehlermeldung.
Kundenportal
Wofür ist das Kundenportal?
Im Kundenportal sehen Sie alle Ihre Aufträge und deren aktuellen Status und finden sämtliche zugehörigen Unterlagen. Solange ein Auftrag noch nicht abgeschlossen ist, können Sie dort Änderungen vornehmen.
Kann ich meine Daten für neue Aufträge übernehmen?
Ja. Wenn Sie eingeloggt sind und einen neuen Energieausweis erstellen, schlagen wir Ihre Stammdaten als Rechnungsdaten des Auftrags vor. Anschließend können Sie sie noch anpassen — etwa eine abweichende Rechnungsadresse eintragen, die dann nur für diesen Auftrag gilt.
Was sind Auftragsentwürfe?
Im Kundenkonto verwalten Sie nicht nur bestellte Aufträge, sondern auch solche im Entwurfsstatus. Diese Entwürfe können Sie bearbeiten und dann bestellen, sobald Sie alle notwendigen Daten und Dokumente bereitgestellt haben.
Mein Auftrag wird nach der Buchung nicht im Kundenportal angezeigt
Vermutlich waren Sie bei der Buchung nicht eingeloggt, sodass der Auftrag nicht automatisch zugewiesen werden konnte. Das lässt sich problemlos korrigieren — kontaktieren Sie unseren Kundendienst mit Ihrer Auftrags- oder Ausweisnummer.
Wie kann ich mich im Kundenportal anmelden?
Sofern Sie nicht mehr eingeloggt sind, finden Sie unten auf der Seite einen Login-Button. Er führt Sie zur Anmeldeseite, auf der Sie Ihre E-Mail-Adresse und Ihr Passwort eingeben. Zugangsdaten und Anleitung haben wir Ihnen per E-Mail zugesendet.
Wo lade ich meinen fertigen Energieausweis herunter?
Im Kundenkonto führt der Menüpunkt „Belege" zur Übersicht: Dort stehen alle fertigen Energieausweise mit Ausstellungsdatum, Auftragsnummer, Produkt und DIBt-Registriernummer zum Download. Im einzelnen Auftrag liegt derselbe Ausweis in der Sektion „Belege & Dateien". Zusätzlich schicken wir Ihnen den fertigen Ausweis per E-Mail als Anhang.
Wie lade ich mehrere Energieausweise, Rechnungen oder Gutschriften auf einmal herunter?
Jede Box unter „Belege" — Energieausweise, Rechnungen und Gutschriften — hat ein eigenes Suchfeld und einen eigenen Button „Alle herunterladen". Schränken Sie die Liste zuerst ein, etwa auf einen Monat oder eine Auftragsnummer; der Button lädt dann genau die angezeigten Dateien. Ohne Filter erhalten Sie alle Dateien der Box.
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Die Zahl in Klammern auf dem Button zeigt, wie viele Dateien gerade geladen würden. Sie werden nacheinander gespeichert — Ihr Browser fragt dabei unter Umständen einmalig nach, ob er mehrere Dateien herunterladen darf.
Findet der Filter nichts, bleibt der Button deaktiviert. Suchen können Sie unter anderem nach Datum, Auftragsnummer, Produkt und Registriernummer.
Wo finde ich meine Rechnungen im Kundenkonto?
Im Kundenkonto führt der Menüpunkt „Belege" zu Ihren Rechnungen — mit Rechnungsdatum, Rechnungsnummer und Auftragsnummer, einzeln herunterladbar oder gesammelt über „Alle herunterladen". Über das Suchfeld filtern Sie die Liste, etwa nach Monat oder Auftragsnummer. Die Rechnung zu einem einzelnen Auftrag finden Sie zusätzlich in dessen Bereich „Belege & Dateien".
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Im selben Bereich liegen zwei weitere Boxen: „Energieausweise" und „Gutschriften". Jede hat ein eigenes Suchfeld und einen eigenen Sammel-Download für die jeweils gefilterte Liste.
Was bedeuten die Bearbeitungsschritte meines Auftrags?
Die Karte „Bearbeitungsstatus" zeigt jeden Schritt Ihres Auftrags mit eigener Erklärung: Entwurf, Beauftragung, vom Energieberater angesehen, in Bearbeitung, DIBt-Registrierung, E-Mail-Versand und Abschluss. Erweiterte Prüfung und Postversand erscheinen zusätzlich, wenn Sie diese Leistungen gebucht haben. Nach der DIBt-Registrierung können Sie den Ausweis herunterladen und verwenden.
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Nachträglich gebuchte Leistungen und Energieausweis-Pakete durchlaufen eine kürzere Abfolge: Auftrag erstellen, Auftrag erteilen, Auftrag abgeschlossen. Stornierte Aufträge zeigen keinen aktiven Schritt.
Wie stelle ich eine Rückfrage zu meinem Auftrag?
Im Auftrag finden Sie den Bereich „Nachrichten". Besteht dort noch keine Unterhaltung, eröffnen Sie eine über „Neues Anliegen". Gibt es bereits eine, schreiben Sie bitte direkt darin weiter, damit alles zusammenbleibt. Wir antworten Ihnen per E-Mail und im Portal. Auch nach Abschluss Ihres Auftrags können Sie uns hier noch schreiben.
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Ein neues Anliegen können Sie eröffnen, solange der Auftrag nicht storniert ist. Dateien hängen Sie nicht an die Nachricht an, sondern laden sie im selben Auftrag unter „Belege & Dateien" hoch — möglich, solange der Auftrag im Entwurf oder beauftragt ist.
Wie reiche ich Fotos oder Unterlagen zu meinem Auftrag nach?
Öffnen Sie den Auftrag und nutzen Sie im Bereich „Belege & Dateien" den Button „Dateien hochladen". Das geht bei Entwürfen und bei bestellten Aufträgen; nach Abschluss oder Stornierung bleiben die Dateien sichtbar, neue kommen nicht mehr hinzu. Bei bestellten Aufträgen werden wir über neue Dateien automatisch benachrichtigt.
Kann ich einen bestehenden Auftrag als Vorlage für ein weiteres Objekt nutzen?
Ja. Öffnen Sie unter „Ihre Bestellungen" den Auftrag und wählen Sie „Ausweis als Vorlage nutzen". Wir übernehmen die Gebäudedaten in einen neuen Auftrag; im Dialog legen Sie die Ausweisart fest und entscheiden, ob wir Ihnen den Auftragslink per E-Mail senden und die Dateien mitkopieren. Der neue Auftrag startet als unbezahlter Entwurf.
Wie ändere ich meine E-Mail-Adresse im Kundenkonto?
Ihre E-Mail-Adresse ist im Bereich „Stammdaten" gesperrt und lässt sich nicht selbst ändern. Wenden Sie sich dafür an unseren Kundendienst und nennen Sie sowohl die alte als auch die neue Adresse. Name, Anschrift und Telefonnummer ändern Sie in den Stammdaten selbst.
Gelten geänderte Stammdaten auch für bereits bestehende Aufträge?
Nein. Ihre Stammdaten sind der Vorschlag für die Rechnungsdaten neuer Aufträge: Beim Anlegen eines Energieausweises füllen wir sie vor, und Sie können dort eine abweichende Rechnungsadresse eintragen, die nur für diesen einen Auftrag gilt. Bereits erteilte Aufträge ändern sich durch neue Stammdaten nicht.
Ausführliche Antwort
Solange ein Auftrag noch in Prüfung ist, können Sie seine Rechnungsdaten selbst bearbeiten; danach erreichen Sie uns über die Nachrichten beim Auftrag.
Wo hinterlege ich meine Auszahlungsdaten für Rückvergütungen?
Im Kundenkonto öffnen Sie im Menü „Vorteile" den Punkt „Rabatte" oder „Weiterempfehlungen"; dort steht die Box „Auszahlung". Sie wählen zwischen Banküberweisung mit IBAN und optionaler BIC oder einer PayPal.me-Adresse. Ohne hinterlegte Methode können wir Ihnen keine Rückvergütung überweisen. Als Empfänger der Gutschrift gelten Ihre Stammdaten; in derselben Box können Sie einen abweichenden Empfänger hinterlegen.
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