Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 14.08.2026
Diese AGB gelten für alle Bestellungen und Leistungen, die über die Online-Angebote und verbundenen Webseiten/Marken des Serviceanbieters unter verschiedenen Domains getätigt werden. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss abrufbare Fassung. Zur Anbieteridentität siehe § 15.
§ 1 Geltungsbereich, Begriffe, Abwehrklausel
- Diese AGB gelten für Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB).
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Serviceanbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
- Vertragssprache ist Deutsch.
- Anbieter- und Kontaktangaben: siehe § 15 und das Impressum der jeweils genutzten Domain.
§ 2 Leistungsbeschreibung
- Der Serviceanbieter erstellt Energieausweise (Verbrauchs-/Bedarfsausweise) und erbringt damit zusammenhängende Dienstleistungen, insbesondere:
– Plausibilitätsprüfung der Kundendaten
– Beratung per digitalem Prozess/E-Mail
– Berechnung der Kennwerte nach einschlägigen Normen/Regelwerken
– Erstellung/Registrierung und Bereitstellung des Energieausweises. - Die Berechnung erfolgt auf Basis standardisierter Annahmen/Bilanzierungsverfahren. Ohne vollständige und richtige Kundendaten ist eine sachgerechte Erstellung nicht möglich.
- Der ausgestellte Energieausweis ist nach geltendem Recht grundsätzlich 10 Jahre gültig. Er wird im Energieausweis-Register beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert und erhält eine eindeutige Registriernummer.
- Zusatzleistungen (z.B. Priorisierung, postalischer Versand) sind optional im Bestellprozess auswählbar und werden gesondert ausgewiesen. Einzelne Leistungen können separat bestellt werden, sofern im Shop vorgesehen.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, vollständige und zutreffende Angaben zu machen und auf Anforderung Nachweise (Pläne, Baubeschreibung, Modernisierungsnachweise) bereitzustellen.
- Der Kunde bestätigt, zur Verwendung der übermittelten Unterlagen berechtigt zu sein.
- Nachträgliche Abweichungen/Unklarheiten sind unverzüglich mitzuteilen. Korrekturen/Nacharbeiten wegen unrichtiger/unvollständiger Angaben können nachvergütet werden (§ 5 Abs. 4).
§ 4 Vertragsschluss im Online-Shop
- Die Darstellung der Leistungen ist kein verbindliches Angebot, sondern eine invitatio ad offerendum.
- Durch Klicken auf „Kostenpflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab.
- Annahme erfolgt durch Auftragsbestätigung per E-Mail oder Leistungserbringung (Beginn der Bearbeitung/Übermittlung des Energieausweises), je nachdem, was zuerst eintritt.
- Eingabefehler können vor Absenden über die im Shop vorgesehenen Felder/Navigationsschritte korrigiert werden.
§ 5 Preise, Steuern, Zahlungsarten, Fälligkeit
- Alle Preise sind Endpreise inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit anwendbar (z.B. OSS).
- Akzeptierte Zahlungsarten werden im Checkout angezeigt (z.B. PayPal, Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, Klarna).
- Zahlungen sind sofort fällig. Die Bearbeitung startet nach Zahlungseingang.
- Nacharbeiten/Korrekturen aufgrund unvollständiger/fehlerhafter Kundendaten können zusätzlich berechnet werden; dies wird vorab transparent mitgeteilt.
§ 5a Energieausweis-Pakete und Gutscheincodes
(1) Geltungsbereich. Diese Klausel gilt für Pakete, bei denen der Kunde gegen Einmalzahlung einen oder mehrere Gutscheincodes erhält, die zur Erstellung einer im Paket bezeichneten Anzahl von Energieausweisen berechtigen. Die Codes sind Einzweck-Gutscheine im Sinne des § 3 Abs. 14 UStG.
(2) Einlösung und Übertragbarkeit. Die Codes können vom Kunden selbst eingelöst oder an Dritte weitergegeben werden; jeder Inhaber des Codes ist zur Einlösung berechtigt. Der Kunde trägt das Risiko der Weitergabe. Missbrauch ist unverzüglich an info@immobilienwerker.de zu melden.
(3) Gültigkeitsdauer. Die Codes sind drei Jahre ab dem Datum des Kaufs gültig. Innerhalb dieser Frist können beliebig viele der enthaltenen Energieausweis-Erstellungen abgerufen werden. Eine erfolgte Einlösung kann nach Erstellung des Energieausweises nicht rückgängig gemacht werden.
(4) Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer entsteht in voller Höhe des Bruttoentgelts bei Ausgabe der Codes; einzelne Einlösungen lösen keine erneute Steuer aus. Die Rechnung bezeichnet das Paket als Einzweck-Gutschein im Sinne des § 3 Abs. 14 UStG.
(5) Kontakt. Anfragen zu Energieausweis-Paketen sind zu richten an: info@immobilienwerker.de.
§ 6 Leistungserbringung, Lieferung, Fristen
- Die Hauptleistung ist mit der Bereitstellung des Energieausweises (digital als PDF) erbracht.
- Postalischer Versand (falls gewählt) erfolgt per Standardbrief; kein Anspruch auf Einschreiben.
- Priorisierungen verkürzen Bearbeitungszeiten, sind aber keine Fixtermine, sofern nicht ausdrücklich zugesagt.
- Unverschuldete Verzögerungen (Force Majeure, Registerstörungen, außergewöhnliche Auslastung, Nichtverfügbarkeit von Vorleistungen) verlängern Fristen angemessen.
§ 7 Mängelrechte / Korrekturen
- Der Serviceanbieter bessert im gesetzlichen Rahmen mangelhafte Leistungen nach.
- Grundlage der Erstellung sind die Kundendaten. Weichen diese von den objektiven Verhältnissen ab, ist eine unentgeltliche Korrektur nicht geschuldet.
- Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 8 Haftung
- Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit wird unbeschränkt gehaftet.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit nur für wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten); Haftung begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.
- Personenschäden bleiben unberührt.
- Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Rahmen übernommener Garantien bleiben unberührt.
- Für die Richtigkeit/Vollständigkeit der vom Kunden gelieferten Informationen haftet der Serviceanbieter nicht.
§ 9 Datenspeicherung, Aufbewahrung nach GEG
- Nach §§ 83, 84 GEG sind Ersteller von Energieausweisen zu Plausibilitätsprüfungen verpflichtet; erforderliche Unterlagen sind aufzubewahren.
- Der Eigentümer/Kunde ist verpflichtet, angeforderte Unterlagen bei Kontrollen (z.B. durch das DIBt) vorzulegen.
- Die Datenverarbeitung richtet sich ergänzend nach der Datenschutzerklärung des Serviceanbieters.
§ 10 Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Frist beginnt mit Vertragsschluss. Zur Ausübung informieren Sie den Serviceanbieter mittels eindeutiger Erklärung (z.B. E-Mail). Zur Anbieter- und Kontaktadresse siehe § 15. Rechtzeitige Absendung genügt.
Unseren Kundendienst erreichen Sie 24/7 unter info@immobilienwerker.de. Dieser nimmt auch Ihren Widerruf jederzeit entgegen. |
Folgen:
Erstattung aller Zahlungen inkl. Standard-Lieferkosten spätestens binnen 14 Tagen ab Eingang des Widerrufs; dasselbe Zahlungsmittel, keine Entgelte.
Beginn der Ausführung / Wertersatz:
Verlangen Sie Leistung während der Widerrufsfrist, ist Wertersatz für bis zum Widerruf erbrachte Leistungen zu zahlen.
Ausschluss/Erlöschen:
Kein Widerrufsrecht für Unternehmer. Erlöschen bei vollständiger Leistungserbringung nach ausdrücklicher Zustimmung und Kenntnis vom Rechtsverlust.
§ 11 Urheber- und Nutzungsrechte
- An bereitgestellten Inhalten/Layouts/Software stehen die Urheber-/Leistungsrechte dem Serviceanbieter oder dessen Lizenzgebern zu.
- Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Verwendung des Energieausweises für das bezeichnete Objekt und den gesetzlich vorgesehenen Zweck
§ 12 Kundenreferenzen
- Der Kunde erteilt dem Serviceanbieter mit Abschluss des Vertrages die widerrufliche Erlaubnis, den Firmennamen sowie das Firmenlogo des Kunden als Referenz zu verwenden. Dies umfasst insbesondere die Darstellung auf den Webseiten, in Präsentationen, Vertriebsmaterialien sowie in Online-Marketing-Maßnahmen des Serviceanbieters.
- Die Nutzung erfolgt ausschließlich in sachlichem Zusammenhang mit der Darstellung der Leistungen des Serviceanbieters und ohne wertende Zusätze.
- Die Erlaubnis gilt nur für Unternehmenskunden i. S. d. § 14 BGB. Eine Verwendung personenbezogener Daten von Verbrauchern (§ 13 BGB) zu Werbezwecken erfolgt nicht.
- Der Kunde kann die Erlaubnis jederzeit mit Wirkung für die Zukunft per E-Mail an info@energieausweis-erstellen-online.de widerrufen. Nach Eingang des Widerrufs entfernt der Serviceanbieter Name und Logo innerhalb von 14 Tagen aus allen digitalen Medien.
- Der Serviceanbieter verpflichtet sich, das Logo ausschließlich in unveränderter oder – auf Wunsch des Kunden – in neutralisierter Form (z.B. schwarz-weiß) zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben.
§ 13 Elektronische Kommunikation, Speicherung des Vertragstextes
- Vertragsbezogene Informationen können elektronisch (E-Mail) übermittelt werden.
- Der Vertragstext wird vom Serviceanbieter nicht in einer für den Kunden dauerhaft abrufbaren Form gespeichert. Bestelldaten/AGB werden per E-Mail-Bestätigung zugesandt; der Kunde sollte diese sichern.
§ 14 Rechtswahl und Gerichtsstand
- Es gilt das Recht der Republik Zypern. Bei Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in der EU bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften ihres Aufenthaltsstaates unberührt.
- Verbraucher: Gerichtsstand nach den gesetzlichen Vorschriften (am Wohnsitz des Verbrauchers).
- Unternehmer/Kaufleute/öR-Körperschaften: Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Serviceanbieters. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
§ 15 Anbieter- und Kontaktangaben (Transparenzhinweis)
Serviceanbieter/Vertragspartner:
Immobilienwerker Limited, Peiraios 30, 1. Etage, 2023 Strovolos, Nikosia, Zypern
E-Mail: info@immobilienwerker.de
Tel.: +49 1567 8702927
Weitere markenspezifische Kontaktwege ergeben sich aus dem Impressum der jeweils genutzten Domain.
§ 16 Empfehlungsprogramm
- Gegenstand und Teilnahme. Der Serviceanbieter betreibt ein Empfehlungsprogramm, über das registrierte Nutzer (nachfolgend „Partner") für die Vermittlung neuer Kunden eine Provision erhalten. Die Teilnahme ist freiwillig und für den Partner kostenlos. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht; der Serviceanbieter kann die Teilnahme ohne Angabe von Gründen ablehnen. Teilnahmeberechtigt sind volljährige natürliche Personen sowie juristische Personen und Personengesellschaften; die Teilnahme setzt keine gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit des Partners voraus. Ist der Partner Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, bleiben seine gesetzlichen Rechte unberührt. Voraussetzung der Teilnahme ist ein Nutzerkonto sowie die ausdrückliche Zustimmung zu diesem § 16 in der jeweils im Nutzerkonto angezeigten Fassung.
- Empfehlungslink und Zuordnung. Der Partner erhält im Nutzerkonto einen persönlichen Empfehlungslink. Ruft eine Person diesen Link auf, wird in ihrem Browser ein Cookie gesetzt, das die Zuordnung zum Partner speichert. Das Cookie ist 90 Tage gültig. Ruft eine Person nacheinander die Links mehrerer Partner auf, ist der zuletzt aufgerufene Empfehlungslink maßgeblich (Last-Click); jeder weitere Aufruf ersetzt die zuvor gespeicherte Zuordnung. Zugeordnet wird der erste Auftrag, den die Person innerhalb der Frist anlegt; maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem der Auftrag erstmals gespeichert wird, nicht der Zeitpunkt der Beauftragung oder der Zahlung. Mit dieser Zuordnung ist das Cookie verbraucht und die Zuordnung des Auftrags unveränderlich; ein späterer Aufruf eines Empfehlungslinks ändert sie nicht mehr, sondern wirkt erst auf einen danach neu angelegten Auftrag. Der Partner nimmt zur Kenntnis, dass eine Zuordnung technisch nicht möglich ist, wenn Cookies abgelehnt oder gelöscht werden, wenn ein anderes Gerät oder ein anderer Browser für die Bestellung genutzt wird, wenn die Frist nach Satz 3 abgelaufen ist, wenn die Person einen bereits begonnenen Auftrag fortsetzt, statt einen neuen anzulegen, oder wenn sie nach einer bereits erfolgten Zuordnung einen weiteren Auftrag anlegt, ohne den Empfehlungslink zuvor erneut aufzurufen. In diesen Fällen entsteht kein Provisionsanspruch; der Serviceanbieter schuldet keine anderweitige Zuordnung.
- Provisionshöhe und Bemessungsgrundlage. Die Provision beträgt, soweit mit dem Partner nicht abweichend vereinbart, 30 % der Bemessungsgrundlage des zugeordneten Auftrags. Bemessungsgrundlage ist der tatsächlich abgerechnete Auftragswert abzüglich gewährter Gutschriften, Erstattungen und Kulanzbeträge. Löst der geworbene Kunde einen vom Partner ausgegebenen Geschenkcode ein, bleibt abweichend hiervon der Auftragswert vor Abzug dieses Rabatts maßgeblich; der Serviceanbieter trägt den Rabatt. Der Provisionsanspruch entsteht, sobald der zugeordnete Auftrag abgeschlossen ist. Ein Auftrag über einen Energieausweis ist abgeschlossen, sobald der Energieausweis dem geworbenen Kunden bereitgestellt wurde; die bloße Beauftragung löst noch keinen Provisionsanspruch aus. Ein Auftrag über ein Energieausweis-Paket nach § 5a ist bereits mit der Buchung des Pakets abgeschlossen; auf die spätere Einlösung der darin enthaltenen Codes kommt es nicht an. Vergütet wird je geworbener Person ausschließlich deren erste dem Partner nach Absatz (2) zugeordnete Beauftragung. Spätere Bestellungen derselben Person lösen keinen weiteren Provisionsanspruch aus, auch dann nicht, wenn sie erneut über den Empfehlungslink erfolgen. Als dieselbe Person gilt, wer über dasselbe Nutzerkonto oder dieselbe E-Mail-Adresse bestellt. Entfällt der Provisionsanspruch aus der ersten Beauftragung nach Absatz (4), geht er nicht auf eine spätere Beauftragung derselben Person über. Keine Provision lösen dagegen Aufträge aus, die aus einem bestehenden Auftrag heraus erzeugt werden, insbesondere Erweiterungsaufträge und Nachbuchungen; sie tragen technisch keine Zuordnung zum Partner. Ob der Kunde vor der Empfehlung bereits Kunde des Serviceanbieters war, ist unerheblich. Die Provision versteht sich als Bruttobetrag einschließlich einer nach Absatz (5) etwaig auszuweisenden Umsatzsteuer.
- Ausgeschlossene Bestellungen. Kein Provisionsanspruch entsteht für Bestellungen des Partners selbst sowie für Bestellungen, die über ein Nutzerkonto des Partners erfolgen (Eigenbestellungen). Gleiches gilt für Bestellungen, die der Partner im Auftrag oder auf Rechnung eines Dritten allein zu dem Zweck auslöst, eine Provision zu erzeugen, sowie für Bestellungen, die storniert oder widerrufen, vollständig erstattet, zurückgebucht, an ein Inkassounternehmen abgegeben werden oder für die der Serviceanbieter endgültig auf die Forderung verzichtet.
- Abrechnung, Gutschriftverfahren und Umsatzsteuer. Über die Provision rechnet der Serviceanbieter selbst ab; der Partner stellt über die Provision keine eigene Rechnung. Der Partner ist verpflichtet, dem Serviceanbieter seinen umsatzsteuerlichen Status zutreffend mitzuteilen und Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Mitzuteilen ist insbesondere, ob der Partner im Rahmen des Empfehlungsprogramms als Unternehmer oder als Privatperson handelt und ob er über eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügt. Für die Abrechnung gilt: Die Abrechnung erfolgt einheitlich im Gutschriftverfahren nach § 14 Abs. 2 UStG; der Partner erteilt hierzu seine ausdrückliche Zustimmung. Die Gutschrift weist Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe aus. Ohne Ausweis von Umsatzsteuer wird ausschließlich dann abgerechnet, wenn der Partner im Nutzerkonto als Gewerbe mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer geführt ist und dort eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hinterlegt hat, die nicht mit dem Länderpräfix CY beginnt; in diesem Fall geht die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über. Macht der Partner unzutreffende Angaben zu seinem umsatzsteuerlichen Status, trägt er den daraus entstehenden Schaden einschließlich einer gegen den Serviceanbieter festgesetzten Steuer. Der Partner kann einer Gutschrift widersprechen; mit dem Widerspruch verliert die Gutschrift ihre Wirkung als Abrechnungsdokument. Für Steuern und Abgaben, die auf die Provision entfallen, ist der Partner selbst verantwortlich; der Serviceanbieter führt keine Steuern oder Sozialabgaben für den Partner ab.
- Pflichten des Partners bei der Bewerbung. Der Partner bewirbt die Leistungen des Serviceanbieters eigenverantwortlich und auf eigene Kosten. Dabei gilt: Bezahlte Suchmaschinenwerbung auf die Marken, Firmierungen und Domains des Serviceanbieters sowie darauf bezogene Schreibweisen und Verwechslungsvarianten (Brand-Bidding) ist untersagt. Erlaubt ist die Werbung auf eigenen Marken, Websites und Kanälen des Partners unter Einbindung des Empfehlungslinks. Unaufgeforderte Werbung, insbesondere per E-Mail, Telefon, SMS oder Messenger ohne die nach § 7 UWG erforderliche Einwilligung des Empfängers, ist untersagt. Gleiches gilt für Werbung in Foren, Kommentarspalten und sozialen Netzwerken entgegen deren Nutzungsbedingungen. Der Partner kennzeichnet den kommerziellen Zweck seiner Empfehlung nach § 5a Abs. 4 UWG deutlich erkennbar, etwa durch den Hinweis „Werbung" oder „Anzeige". Bei Links im Web ist zusätzlich das Attribut rel="sponsored" zu setzen. Der Partner tritt nicht als Vertreter, Mitarbeiter oder Niederlassung des Serviceanbieters auf, gibt keine Zusagen zu Preisen, Fristen oder Leistungsinhalten ab und nutzt Marken, Logos und Inhalte des Serviceanbieters nur in der vom Serviceanbieter bereitgestellten Form. Der Partner registriert keine Domains, Konten oder Profile, die eine Marke oder Firmierung des Serviceanbieters enthalten oder ihr zum Verwechseln ähnlich sind. Der Partner beachtet die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere Wettbewerbs-, Marken- und Datenschutzrecht. Verstößt der Partner gegen diese Pflichten, stellt er den Serviceanbieter von Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten frei, soweit er den Verstoß zu vertreten hat.
- Auszahlung. Die Auszahlung erfolgt monatlich, ohne dass der Partner sie anfordern muss, auf den im Nutzerkonto hinterlegten Auszahlungsweg: entweder auf das dort hinterlegte Bankkonto oder an die dort hinterlegte PayPal.me-Adresse; welche Angaben für den jeweiligen Auszahlungsweg erforderlich sind, zeigt das Nutzerkonto an. Die in einem Kalendermonat entstandenen Provisionsansprüche werden bis zum Ende des darauf folgenden Kalendermonats ausgezahlt; im Januar entstandene Ansprüche also bis zum letzten Tag des Februars. Ist die Einhaltung dieser Frist aus einem wichtigen Grund vorübergehend nicht möglich — etwa wegen einer Störung des Zahlungsverkehrs, behördlicher Anordnungen oder höherer Gewalt —, unterrichtet der Serviceanbieter den Partner unverzüglich und holt die Auszahlung ohne schuldhaftes Zögern nach. Ein Mindestauszahlungsbetrag besteht nicht; auch Kleinbeträge werden vollständig ausgezahlt. Der Partner ist verpflichtet, vollständige und zutreffende Auszahlungsdaten zu hinterlegen und aktuell zu halten; solange gültige Auszahlungsdaten fehlen, ruht die Auszahlung, ohne dass Verzugszinsen anfallen. Kosten, die durch unrichtige Auszahlungsdaten entstehen, trägt der Partner. Wird ein Auftrag nach der Auszahlung storniert, widerrufen, zurückgebucht oder erstattet, wird die darauf entfallende Provision mit künftigen Provisionsansprüchen verrechnet.
- Laufzeit und Beendigung. Die Teilnahme läuft auf unbestimmte Zeit. Der Partner kann seine Teilnahme jederzeit ohne Einhaltung einer Frist beenden. Der Serviceanbieter kann die Teilnahme jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen beenden und das Empfehlungsprogramm insgesamt einstellen; das Recht zur fristlosen Beendigung aus wichtigem Grund, insbesondere bei einem Verstoß nach Absatz (6) oder bei Manipulationsversuchen, bleibt unberührt. Bis zur Beendigung wirksam entstandene Provisionsansprüche bleiben bestehen und werden nach Absatz (7) abgerechnet; bei fristloser Beendigung wegen eines vom Partner zu vertretenden Verstoßes entfallen Ansprüche aus den betroffenen Vermittlungen. Nach Beendigung ist der Partner verpflichtet, den Empfehlungslink und darauf bezogene Werbemittel unverzüglich zu entfernen; danach eingehende Bestellungen lösen keinen Provisionsanspruch mehr aus.
- Änderungen der Bedingungen. Der Serviceanbieter kann diesen § 16 mit Wirkung für die Zukunft ändern, vornehmlich um ihn an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder technische Gegebenheiten anzupassen. Über Änderungen wird der Partner im Nutzerkonto informiert; für die weitere Teilnahme ist die erneute Zustimmung erforderlich. Bereits entstandene Provisionsansprüche bleiben von Änderungen unberührt.
- Sonstiges. Der Partner wird im Rahmen des Empfehlungsprogramms selbstständig und weisungsfrei tätig. Das Empfehlungsprogramm begründet kein Arbeits-, Dienst-, Gesellschafts- oder Handelsvertreterverhältnis zwischen Partner und Serviceanbieter; Ansprüche nach §§ 84 ff. HGB, insbesondere ein Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB, entstehen nicht. Der Partner schuldet keine Tätigkeit und unterliegt keiner Vermittlungspflicht. Die Ansprüche aus dem Empfehlungsprogramm sind ohne Zustimmung des Serviceanbieters nicht abtretbar. Anfragen zum Empfehlungsprogramm sind zu richten an: info@immobilienwerker.de. Die Anschrift des Serviceanbieters ergibt sich aus § 15 dieser AGB. Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieser AGB, insbesondere § 8 (Haftung) und § 14 (Rechtswahl und Gerichtsstand), entsprechend.
Anlage: Muster-Widerrufsformular
(Bei Widerruf bitte ausfüllen und zurücksenden.)
Widerruf Hinweis: Antworten Sie einfach auf eine unserer E-Mails oder schreiben Sie uns an info@immobilienwerker.de. So können wir uns direkt Ihren Auftrag aufrufen. Danke An den Serviceanbieter: Immobilienwerker Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: |