Verbrauchsausweis Kosten: Warum die Abrechnungen den Preis machen
Marco Bisch Energieberater
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Wenn Sie ein Wohngebäude verkaufen oder neu vermieten, ist der Verbrauchsausweis der günstigere der beiden Energieausweise. Über seinen Preis entscheidet aber nicht das Gebäude, sondern Ihr Aktenordner: Er hängt fast vollständig davon ab, wie vollständig Ihre Verbrauchsabrechnungen sind.
Dieser Beitrag beantwortet fünf Fragen: Was der Verbrauchsausweis 2026 kostet, warum die Angebote auseinanderliegen, welche Unterlagen Sie brauchen, wann Sie ihn nicht nehmen dürfen — und ob sich das billigere Papier rechnet.
Was kostet ein Verbrauchsausweis 2026?
Der Verbrauchsausweis ist der Energieausweis, der aus dem gemessenen Verbrauch der zurückliegenden Jahre gebildet wird; das Gesetz nennt ihn Energieverbrauchsausweis und regelt ihn in § 82 GModG.2 Bei uns kostet er für ein Wohngebäude 69,90 €. Expressbearbeitung (39,99 €) und Postversand (9,99 €) sind Zusatzleistungen, keine Bestandteile des Ausweises.
Am Markt liegen die Preise weiter auseinander. Der ADAC nennt für ein Einfamilienhaus ca. 50 bis 120 Euro, für ein Mehrfamilienhaus ca. 100 bis 400 Euro (Stand 29. Juli 2026);14 die Verbraucherzentrale spricht von „knapp unter 100 Euro“ (Stand 9. Oktober 2025).13 Beides ist Marktbeobachtung — eine amtliche Preisstatistik gibt es nicht. Der Vergleich mit den übrigen Ausweisarten steht im Überblick Was ein Energieausweis kostet.
Die drei Zahlen, um die es geht
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69,90 €
Verbrauchsausweis Wohngebäude, online
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36 Monate
zusammenhängende Abrechnungen (§ 82 GModG)
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18 Monate
maximaler Abstand der jüngsten Abrechnung
Warum liegen die Angebote so weit auseinander?
Weil ein Verbrauchsausweis keine feste Leistung ist, sondern eine Kette gesetzlich vorgeschriebener Arbeitsschritte. Jeder kostet Zeit — und jeder lässt sich weglassen, ohne dass es dem fertigen PDF anzusehen wäre.
Was in einem seriösen Preis enthalten ist
- Prüfung Ihrer Angaben. Der Aussteller muss sie sorgfältig prüfen und darf sie bei Zweifeln nicht zugrunde legen (§ 83 Absatz 3 GModG)
- Begehung oder Bildaufnahmen. Eines von beidem muss stattfinden (§ 84 Absatz 1 GModG)
- Witterungsbereinigung. Der Heizverbrauch wird über den Klimafaktor Ihrer Postleitzahl auf den Standort Potsdam umgerechnet (§ 82 Absatz 3 GModG)
- Leerstandskorrektur. Längere Leerstände sind rechnerisch angemessen zu berücksichtigen (§ 82 Absatz 4 Satz 3 GModG)
- Pauschalen und Bezugsfläche. Dezentrales Warmwasser: plus 20 kWh je Quadratmeter und Jahr; unbekannte Gebäudenutzfläche wird aus der Wohnfläche hochgerechnet (§ 82 Absatz 2 GModG)
- Modernisierungsempfehlungen. Pflicht, außer die fachliche Beurteilung ergibt, dass nichts möglich ist (§ 84 Absatz 1 GModG)
- Registriernummer. Registrierung beim Deutschen Institut für Bautechnik, Gebühr derzeit 6,90 Euro
Der Klimafaktor ist kein Schätzwert: Der Deutsche Wetterdienst stellt ihn für jede Zustell-Postleitzahl bereit. Ein Ausweis, der ihn überspringt, weist nach einem kalten Winter einen zu hohen Kennwert aus — und der steht dann in Ihrem Inserat.
Welche Unterlagen brauchen Sie — und was passiert bei einer Lücke?
Das ist der eigentliche Kostentreiber. § 82 Absatz 4 GModG lässt drei Datenquellen zu: Heizkostenabrechnungen für das gesamte Gebäude, andere geeignete Verbrauchsdaten wie Abrechnungen des Energielieferanten, oder eine Kombination. Dazu kommen zwei Fristen, die zusammen gelten müssen.2
| Frist | Wortlaut im Gesetz | Praktische Folge |
|---|---|---|
| 36 Monate | „ein zusammenhängender Zeitraum von 36 Monaten“ | Drei Abrechnungsjahre ohne Loch |
| 18 Monate | Ende der jüngsten Periode „nicht mehr als 18 Monate“ zurück | Späte Abrechnung kostet das älteste Jahr |
Quelle: Eigene Darstellung nach § 82 Absatz 4 Satz 2 GModG
Praktisch heißt das: die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Zeiträume bereitlegen, bei eigener Heizung die Gas-, Öl- oder Fernwärmerechnungen. Bei Öl reicht die Lieferrechnung nicht — gekauft ist nicht verbraucht. Gebraucht wird der Tankstand am Anfang und am Ende des Zeitraums.
Vor der Bestellung durchgehen
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Für das gesamte Gebäude. Wohnungsweise Abrechnungen genügen nicht.
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Ist das Ende der jüngsten Periode älter, warten Sie auf die nächste Abrechnung — oder wechseln die Ausweisart.
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Wochen und Fläche. Er wird herausgerechnet, aber nur, wenn er bekannt ist.
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Zentral oder dezentral — bei dezentraler Bereitung greift die Pauschale.
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Außenansichten und Heizung. Sie ersetzen die Begehung und sind keine Formalie.
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Bleibt eine Lücke, gibt es zwei Ausgänge. Der harmlose ist die Rückfrage: Sie fordern das fehlende Jahr nach, die Bearbeitung verzögert sich. Der teure ist der Wechsel der Ausweisart. Das GModG-Portal des Bundes stellt klar, dass ein Verbrauchsausweis unzulässig ist, wenn die letzten Abrechnungen zu alt sind oder die Leerstandsfaktoren ihre Maximalwerte überschreiten.10 Was der Bedarfsausweis kostet, steht in Was ein Bedarfsausweis kostet.
Wann Sie überhaupt keinen Verbrauchsausweis nehmen dürfen
Zwei Fälle schließen ihn unabhängig von Ihren Unterlagen aus. Beim Neubau ist ein Bedarfsausweis auszustellen (§ 80 Absatz 1 GModG) — auswertbaren Verbrauch gibt es dort noch nicht. Und bei kleinen Altbauten verlangt § 80 Absatz 3 Satz 2 GModG einen Bedarfsausweis: Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, Bauantrag vor dem 1. November 1977.1 Das gilt nicht, wenn das Gebäude das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt oder später erreicht hat.
Welche Ausweisart die bessere Auskunft gibt, hängt an Ihrem Vorhaben, nicht am Preis: Der Vergleich Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis führt die Kriterien nebeneinander.
Lohnt sich der billigere Ausweis?
Ja — solange er richtig ist. Er ist rechtlich vollwertig und für die allermeisten Bestandsgebäude die passende Wahl. Das Risiko liegt nicht in der Ausweisart, sondern in den Daten.
Die Verantwortung ist geteilt, und zwar zu Ihren Lasten: Für die Daten, die Sie bereitstellen, haften Sie (§ 83 Absatz 3 Satz 1 GModG).3 Wer nicht dafür sorgt, dass sie richtig sind, begeht eine Ordnungswidrigkeit; § 108 GModG sieht dafür bis zu 10.000 Euro vor.7 Dazu kommt, was nicht im Gesetz steht: Nachbesserung, Ersatzausweis — und im Verkauf ein Käufer, der sich auf einen falschen Kennwert beruft. Gemessen daran ist der Preisunterschied zwischen zwei Angeboten die falsche Stellschraube.
Verbrauchsausweis online ausstellen lassen
Abrechnungen bereitlegen, Formular ausfüllen, Prüfung durch zertifizierte Aussteller — der Ausweis kommt als PDF ins Portal.
Häufige Fragen zu den Kosten
Kann ich die Kosten für den Energieausweis steuerlich absetzen?
Oft ja — als Werbungskosten bei einer vermieteten Immobilie oder über die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen. Die Grenzen stehen in Energieausweis steuerlich absetzbar.
Kann ich die Kosten auf die Mieter umlegen?
Nein. Die Verbraucherzentrale stellt klar: „Vermieter:innen dürfen die Kosten für den Energieausweis nicht auf die Mieter:innen umlegen.“ Wer die Rechnung trägt, steht in Energieausweis — wer zahlt.
Wird der Verbrauchsausweis teurer, wenn mein Haus größer ist?
Kaum. Der Aufwand wächst mit der Zahl der Abrechnungen und Wohneinheiten, nicht mit den Quadratmetern. Mehrfamilienhäuser kosten deshalb mehr als Einfamilienhäuser, aber nicht im Verhältnis zur Fläche.
Was kostet es, wenn Unterlagen fehlen?
Zunächst nichts außer Zeit: Sie fordern das fehlende Jahr nach. Lässt sich die Lücke nicht schließen, ist der Verbrauchsausweis unzulässig und ein Bedarfsausweis nötig — das ist der Kostensprung.
Ist ein Ausweis ohne Vor-Ort-Termin gültig?
Ja, wenn geeignete Bildaufnahmen des Gebäudes vorliegen. § 84 Absatz 1 GModG lässt Begehung oder Bildaufnahmen zu — nicht den Verzicht auf beides.
Fazit: Der Preis steckt in Ihrem Aktenordner
Ein Verbrauchsausweis für ein Einfamilienhaus kostet am Markt rund 50 bis 120 Euro, und diese Spanne beschreibt die Datenlage, nicht das Gebäude. Liegen drei zusammenhängende Abrechnungsjahre vor und ist die jüngste Abrechnung keine 18 Monate alt, ist er der schnellste Weg zum Energieausweis. Fehlt ein Jahr, wird er nicht teurer — er wird unzulässig. Prüfen Sie die Unterlagen deshalb vor dem Preisvergleich, nicht danach.
Quellen
- Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), § 80 — Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen gesetze-im-internet.de ↩
- Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), § 82 — Energieverbrauchsausweis gesetze-im-internet.de ↩1 ↩2
- Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), § 83 — Ermittlung und Bereitstellung von Daten gesetze-im-internet.de ↩
- Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), § 84 — Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz gesetze-im-internet.de
- Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), § 98 — Registriernummer gesetze-im-internet.de
- Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), § 99 — Stichprobenkontrollen von Energieausweisen gesetze-im-internet.de ↩
- Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), § 108 — Bußgeldvorschriften gesetze-im-internet.de ↩1 ↩2
- Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes und weiterer Vorschriften im Wärmebereich, Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226 vom 28. Juli 2026 (Artikel 2 und Artikel 9) recht.bund.de ↩
- GModG-Portal des Bundes — Bekanntmachungen zu Verbrauchsausweisen (Stand 08/2026) gmodg.bund.de
- GModG-Portal des Bundes — Häufige Fragen zum Energieausweis (Stand 08/2026) gmodg.bund.de ↩
- Deutscher Wetterdienst — Klimafaktoren für Energieverbrauchsausweise (abgerufen 09/2026) dwd.de ↩
- Deutsches Institut für Bautechnik — Gebühren der GEG-Registrierstelle (abgerufen 09/2026) dibt.de ↩
- Verbraucherzentrale — So kommen Sie an einen Energieausweis für Ihre Immobilie (Stand 09.10.2025) verbraucherzentrale.de ↩1 ↩2
- ADAC — Energieausweis fürs Haus: Pflichten, Kosten und Änderungen 2026 (Stand 29.07.2026) adac.de ↩