Heizungsgesetz 2026: Was für Ihre Heizung jetzt wirklich gilt
Christoph Werker Energieberater & Geschäftsführer
Stand:
Ihre Heizung läuft, und Sie lesen seit Jahren, dass sie raus muss. Für Eigentümerinnen und Eigentümer eines Wohnhauses hat sich das im Sommer 2026 gedreht: Seit dem 29. Juli 2026 gibt es weder eine Austauschpflicht für bestehende Heizungen noch die Vorgabe, dass eine neue Anlage zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien läuft.
Dieser Artikel geht das Heizungsrecht durch, wie es heute im Gesetz steht — und nur das: die Bestandsheizung, die neue Gasheizung, den Havariefall, die Wärmeplanung, die Förderung und die Stelle, an der die Heizung im Energieausweis auftaucht.
Was ist mit dem „Heizungsgesetz“ gemeint — und was gilt seit dem 29. Juli 2026?
„Heizungsgesetz“ ist kein amtlicher Name, sondern das umgangssprachliche Wort für die Heizungsvorschriften des Gebäudeenergiegesetzes. Es heißt seit der Novelle vom 23. Juli 2026 Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG; verkündet am 28. Juli 2026, Heizungsregeln gültig seit dem Tag darauf. Das Energieausweisrecht derselben Novelle greift erst 2027 — beide Termine ordnet Das Gebäudemodernisierungsgesetz: Was seit Juli 2026 gilt.
Der entscheidende Satz der Novelle ist kurz: Die §§ 71 bis 73 werden gestrichen.3 In § 71 stand die 65-Prozent-Anforderung, in § 72 das Betriebsverbot für alte Heizkessel, in § 73 die Übergangsfristen. Sie sind nicht ausgesetzt, sondern entfernt; das GEG-Infoportal des Bundes zählt auch die Beratungspflicht zu den entfallenen Regelungen.
An ihre Stelle tritt eine andere Bauart: Wahlfreiheit beim Gerät, Auflage beim Brennstoff. § 42 Absatz 2 GModG nennt zehn zulässige Optionen für den Ersatz einer Heizung — von Gas, Heizöl und Flüssiggas über Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse und Wasserstoff bis zur Hausübergabestation an ein Wärmenetz.1 Verboten ist keine davon, voraussetzungslos aber auch keine.
Muss ich eine funktionierende Bestandsheizung austauschen?
Nein. Keine Vorschrift des Gebäudemodernisierungsgesetzes untersagt den Betrieb einer vorhandenen Heizung nach einer bestimmten Zahl von Jahren. Das Wort „Heizkessel“ steht in der geltenden Fassung nur noch in den Begriffsbestimmungen des § 3 und in einer Neubauregel — in keiner Verbotsvorschrift.
Zwei Pflichten bleiben: die Wartungspflicht des § 60 GModG — und eine mit Termin. Eine Heizungsanlage mit Wasser als Wärmeträger, die vor dem 1. Oktober 2009 eingebaut wurde und in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen läuft, muss bis zum 30. September 2027 geprüft und optimiert werden.4 Für Ein- und Zweifamilienhäuser gilt das nicht.
Warum aus der Gebäudehülle keine Sanierungspflicht folgt, steht in Sanierungspflicht: sechs Behauptungen und was wirklich im Gesetz steht.
Was gilt, wenn ich jetzt eine neue Gas- oder Ölheizung einbaue?
Sie dürfen sie einbauen — und übernehmen eine Pflicht, die erst in einigen Jahren beginnt. Nach § 43 Absatz 1 GModG muss der Eigentümer bei einer nach dem 29. Juli 2026 neu eingebauten Gas-, Heizöl- oder Flüssiggasheizung sicherstellen, dass ein wachsender Anteil der Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff stammt.2
| Ab dem | Mindestanteil an der bereitgestellten Wärme |
|---|---|
| 1. Januar 2029 | 10 Prozent |
| 1. Januar 2030 | 15 Prozent |
| 1. Januar 2035 | 30 Prozent |
| 1. Januar 2040 | 60 Prozent |
Erbringen lassen sich diese Anteile auch ohne den Brennstoff: über Solarthermie, eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung oder eine Hybridheizung mit großem Wärmepumpen- oder Biomasseanteil. Eine Empfehlung ist das nicht: Wer die Quote reißt, begeht eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeldrahmen bis 5.000 Euro.
Was passiert, wenn die Heizung mitten im Winter irreparabel ausfällt?
Weniger, als viele befürchten. Weil es für die Ersatzbeschaffung keine Anforderung gibt, gibt es auch keine Frist, in der Sie etwas nachholen müssen. Wer im Januar 2027 nach einem Totalschaden eine Gasheizung einbauen lässt, tut das ohne Auflage; die Bio-Anteile beginnen am 1. Januar 2029.
Eine Sonderregel betrifft nur den Start der Quote: Wird eine fossile Anlage wegen eines irreparablen Ausfalls 2028 eingebaut, greift die Pflicht erst zwölf Monate danach; ab 2029 gilt für zwölf Monate weiter die Stufe, die beim Ausfall maßgeblich war (§ 43 Absatz 7 GModG). Hilfreich ist ein Detail der Förderung: Die Mietkosten einer provisorischen Heizung sind förderfähig, ab Antragstellung für höchstens ein Jahr.
Welche Rolle spielt die kommunale Wärmeplanung noch?
Für Ihre Entscheidung: eine große. Für Ihre Pflichten: keine. Die Verzahnung, die das alte Recht kannte, ist aufgelöst — im ganzen Gebäudemodernisierungsgesetz kommt das Wort „Wärmeplan“ kein einziges Mal vor, und die Novelle hat die Verweise im Wärmeplanungsgesetz auf die gestrichenen Paragrafen entfernt.8
Das Wärmeplanungsgesetz sagt es in § 27 Absatz 1: Die Ausweisung eines Gebiets als Wärmenetz- oder Wasserstoffnetzausbaugebiet „bewirkt keine Pflicht, eine bestimmte Wärmeversorgungsart tatsächlich zu nutzen“.7 Ein Anschlusszwang folgt daraus nicht.
Die Wärmepläne kommen trotzdem: Gemeinden über 100.000 Einwohner mussten bis zum 30. Juni 2026 liefern, alle übrigen bis zum 30. Juni 2028. Ob in Ihrer Straße Fernwärme geplant ist oder das Gasnetz zurückgebaut wird, steht dort — als Information, nicht als Anordnung.
Was zahlt der Staat 2026 beim Heizungstausch?
Es gilt der KfW-Zuschuss 458, Fassung seit dem 21. Juli 2026: 30 Prozent Grundförderung, dazu für Selbstnutzer ein Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent und ein nach Einkommen gestaffelter Bonus von 40, 30 oder 10 Prozent. Gedeckelt bei 70 Prozent, bei kleinem Einkommen bei 80 — gerechnet auf höchstens 28.000 Euro für die erste Wohneinheit.10
Der wichtigste Punkt steht aber in der Liste der förderfähigen Technik: Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse, Brennstoffzelle, wasserstofffähige Heizungen, Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz — eine neue Gas- oder Ölheizung nicht. Erlaubt und gefördert sind zwei verschiedene Listen. Und der Bonus schrumpft: erstmals am 1. Februar 2027, danach halbjährlich um vier Prozentpunkte.
Dazu die Betriebskosten: co2online rechnet für ein Einfamilienhaus mit 130 Quadratmetern bis 2045 rund 24.500 Euro für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe gegen rund 55.600 Euro für eine Gasheizung. Alles jenseits der Heizung steht in Energetische Sanierung und Förderung 2026.
Was hat das Heizungsrecht mit dem Energieausweis zu tun?
Mehr, als die Trennung der Themen vermuten lässt. Der Ausweis führt als Pflichtangaben unter anderem das Baujahr des Wärmeerzeugers und die wesentlichen Energieträger für Heizung und Warmwasser (§ 85 Absatz 1 GModG). Ein Heizungstausch ändert ihn an zwei Stellen — über den Kennwert meist auch die Effizienzklasse.
Sichtbar wird das beim Verkauf oder bei der Neuvermietung: § 87 Absatz 1 GModG verlangt in jeder Immobilienanzeige die im Ausweis genannten wesentlichen Energieträger für die Heizung. Wer eine Heizung inseriert, die es nicht mehr gibt, riskiert bis zu 10.000 Euro Bußgeld. Ein Bedarfsausweis kostet im Energieausweis Portal 119,90 €, ein Verbrauchsausweis 69,90 € — den Unterschied erklärt Was ein Energieausweis kostet, bestellen können Sie über das Formular für den Bedarfsausweis.
Häufige Fragen zum Heizungsrecht
Gilt das alles auch für meine Ölheizung?
Ja. Das Gesetz behandelt Gas, Heizöl und Flüssiggas gleich. Ihre bestehende Ölheizung dürfen Sie weiterbetreiben; eine neue trägt dieselbe Bio-Treppe wie eine Gasheizung und wird ebenfalls nicht gefördert.
Mein alter Kaminofen muss raus, heißt es. Steht das im Heizungsgesetz?
Nein, dafür gilt die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Ihre letzte Austauschstufe betraf Geräte mit Typschild von 1995 bis März 2010 und lief am 31. Dezember 2024 ab.
Warum lese ich anderswo etwas völlig anderes?
Weil viele Übersichten den Stand vor dem 29. Juli 2026 wiedergeben und die §§ 71 bis 71o des Gebäudeenergiegesetzes zitieren. Diese Nummern gibt es nicht mehr. Der schnelle Test: Steht dort die 65-Prozent-Regel als geltendes Recht, ist der Text überholt.
Fazit: keine Pflicht heute, eine Entscheidung mit Nachlauf
Das Heizungsrecht 2026 verlangt nichts von Ihnen, solange Ihre Heizung läuft — der Satz von der Zwangsmodernisierung ist mit den §§ 71 bis 73 verschwunden. Die Weichen stellt es erst, wenn Sie ohnehin ersetzen: Dann entscheidet die Wahl des Geräts, ob Sie ab 2029 eine bußgeldbewehrte Brennstoffquote tragen und ob es einen Zuschuss gibt. Diese Entscheidung fällt besser in Ruhe als an dem Wochenende, an dem der Kessel ausfällt.
Quellen
- Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), § 42 — Grundsatz (Fassung ab 29.07.2026, abgerufen 09/2026) gesetze-im-internet.de ↩
- Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), § 43 — Einbau einer Heizungsanlage, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickt wird (Fassung ab 29.07.2026, abgerufen 09/2026) gesetze-im-internet.de ↩1 ↩2
- Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), § 71 — „(weggefallen)“, vormals Anforderung von 65 Prozent erneuerbarer Energien (Fassung ab 29.07.2026, abgerufen 09/2026) gesetze-im-internet.de ↩1 ↩2
- Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), § 60b — Prüfung und Optimierung älterer Heizungsanlagen (Fassung ab 29.07.2026, abgerufen 09/2026) gesetze-im-internet.de ↩1 ↩2
- Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), § 87 — Pflichtangaben in einer Immobilienanzeige (Fassung ab 29.07.2026, abgerufen 09/2026) gesetze-im-internet.de
- Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), § 108 — Bußgeldvorschriften (Fassung ab 29.07.2026, abgerufen 09/2026) gesetze-im-internet.de ↩
- Wärmeplanungsgesetz (WPG), § 27 — Rechtswirkung der Entscheidung (abgerufen 09/2026) gesetze-im-internet.de ↩
- Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes und weiterer Vorschriften im Wärmebereich vom 23. Juli 2026, Regelungstext (BGBl. 2026 I Nr. 226, ausgegeben am 28. Juli 2026) recht.bund.de ↩
- GEG-Infoportal des Bundes (BBSR) — Neuregelungen mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (abgerufen 09/2026) gmodg.bund.de
- KfW — Merkblatt Zuschuss Nr. 458, BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude, gültig ab 21.07.2026 (Stand 07/2026) kfw.de ↩
- co2online — Heizkostenprognose: Fossile Heizungen werden auch mit Bio-Treppe zur Kostenfalle, Pressemitteilung vom 3. Juni 2026 co2online.de
- Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. N038 vom 10. Juni 2026 — Heiztechnik der 2025 fertiggestellten Wohngebäude destatis.de ↩
- Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) — Absatz Heizungen 2025 in Deutschland, Meldung vom 31. Januar 2026 bdh-industrie.de ↩
- Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV), § 26 — Übergangsregelung für Einzelraumfeuerungsanlagen (abgerufen 09/2026) gesetze-im-internet.de
Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und ersetzt keine Rechts- oder Energieberatung im Einzelfall. Verbindlich sind das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in seiner jeweils geltenden Fassung und die Angaben im ausgestellten Energieausweis.