Kurz erklärt: Ein Verbrauchsausweis kostet online ab 69,90 €, ein Bedarfsausweis ab 119,90 €. Mit Vor-Ort-Begehung zahlen Sie 300 bis 800 €. Wer den Energieausweis zahlt, wann welcher Typ Pflicht ist und worauf Sie bei der Qualität achten sollten — alle Antworten in diesem Ratgeber.
Was kostet ein Energieausweis 2026?
Die Kosten für einen Energieausweis hängen vor allem von zwei Faktoren ab: der Ausweisart (Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis) und dem Erstellungsweg (Online oder mit Vor-Ort-Begehung). Hier die aktuelle Übersicht:
| Ausweisart | Online-Erstellung | Mit Vor-Ort-Begehung |
|---|---|---|
| Verbrauchsausweis | ab 69,90 € | 100–250 € |
| Bedarfsausweis | ab 119,90 € | 300–800 € |
Die Online-Erstellung ist deutlich günstiger, weil Sie die Gebäudedaten selbst eingeben und kein Energieberater anfahren muss. Der Ausweis ist trotzdem rechtsgültig nach GEG (Gebäudeenergiegesetz) und wird beim DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) registriert.
Entscheidend ist allerdings nicht nur der Preis, sondern was dahinter steckt: Wird Ihr Auftrag tatsächlich geprüft — oder werden Ihre Daten ungeprüft durchgeleitet? Bei uns durchläuft jeder Energieausweis eine mehrstufige Qualitätskontrolle, bevor er ausgestellt wird. Mehr dazu weiter unten.
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis — was kostet mehr?
Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Er ist die einfachere Variante und daher günstiger. Bei uns kostet er 69,90 €.
Der Bedarfsausweis bewertet die energetische Qualität des Gebäudes anhand baulicher Eigenschaften — unabhängig vom Nutzerverhalten. Die Berechnung nach DIN V 18599 ist aufwändiger, weshalb er bei uns 119,90 € kostet.
Wann brauchen Sie welchen Ausweis?
| Situation | Ausweistyp |
|---|---|
| Neubau | Bedarfsausweis Pflicht (§ 80 Abs. 1 GEG) |
| Bestand: unter 5 Wohneinheiten, Bauantrag vor 1.11.1977, nicht nach WSchV 1977 saniert | Bedarfsausweis Pflicht (§ 80 Abs. 3 GEG) |
| Bestand: 5 oder mehr Wohneinheiten | Freie Wahl |
| Bestand: Bauantrag ab 1.11.1977 | Freie Wahl |
| Keine Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre vorhanden | Bedarfsausweis (§ 82 Abs. 4 GEG) |
Tipp: Wenn Sie die Wahl haben, ist der Verbrauchsausweis die günstigere Option. Er ist genauso rechtsgültig und für die meisten Bestandsgebäude völlig ausreichend — etwa bei Verkauf oder Vermietung.
Online vs. Vor-Ort: Warum der Preisunterschied?
Ein Energieausweis mit Vor-Ort-Begehung kostet schnell 300 bis 800 €. Der Grund: Ein Energieberater fährt zu Ihrem Gebäude, nimmt Maße auf, dokumentiert Heizung und Dämmung und berechnet alles selbst. Das dauert 1–4 Stunden — plus Anfahrt.
Bei der Online-Erstellung geben Sie die Gebäudedaten selbst über ein Formular ein. Der zugelassene Aussteller prüft Ihre Angaben, erstellt den Ausweis und registriert ihn beim DIBt. Sie erhalten Ihren rechtsgültigen Energieausweis in wenigen Minuten per E-Mail — ohne Terminaufwand und Wartezeit.
Wie läuft die Online-Erstellung bei uns ab?
Günstiger Preis bedeutet bei uns nicht weniger Sorgfalt. Jeder Auftrag durchläuft bei Immobilienwerker einen mehrstufigen Prüfprozess:
- Sie geben Ihre Gebäudedaten ein — über unser Online-Formular in wenigen Minuten. Bereits während der Dateneingabe findet eine Plausibilitätsprüfung statt: Stimmt der Heizungstyp zum Baujahr? Passen Verbrauchswerte und Gebäudegröße zusammen? So werden Fehler direkt erkannt.
- Prüfung durch einen Energieberater — ein zugelassener Aussteller prüft Ihren Auftrag. Bei Unstimmigkeiten kontaktieren wir Sie gezielt mit Rückfragen. Kein Auftrag wird ungesehen durchgeleitet.
- DIBt-Registrierung und Zustellung — Ihr Energieausweis wird beim Deutschen Institut für Bautechnik registriert und Ihnen per E-Mail zugesendet. Optional können Sie den Ausweis auch per Post erhalten.
Wichtig: Ein Auftrag wird bei uns grundsätzlich nur geliefert, wenn alle Prüfpunkte abgearbeitet sind und keine offenen Fragen bestehen. Das unterscheidet uns von Anbietern, die Ihre Daten ungeprüft übernehmen und direkt einen Ausweis erstellen — denn fehlerhafte Angaben im Energieausweis können für Sie als Eigentümer rechtliche Konsequenzen haben (§ 83 GEG).
Wer zahlt den Energieausweis?
Die Kosten trägt der Eigentümer. Das ergibt sich aus § 80 GEG: Wer zur Ausstellung verpflichtet ist, muss auch dafür aufkommen.
Konkret bedeutet das:
- Bei Vermietung: Der Vermieter zahlt. Die Kosten dürfen nicht auf Mieter umgelegt werden — der Energieausweis ist in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) nicht als umlagefähige Position gelistet.
- Bei Verkauf: Grundsätzlich zahlt der Verkäufer. Vertraglich kann die Kostentragung aber auf den Käufer übertragen werden.
- Bei Eigentümergemeinschaften (WEG): Die Eigentümergemeinschaft trägt die Kosten gemeinsam.
Energieausweis-Kosten steuerlich absetzen
Vermieter können die Kosten für den Energieausweis als Werbungskosten bei ihren Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzen (§ 9 Abs. 1 EStG). Die Kosten werden im Jahr der Bezahlung vollständig geltend gemacht — eine Aktivierung über mehrere Jahre ist nicht nötig.
Bewahren Sie die Rechnung als Nachweis für das Finanzamt auf.
Selbstnutzer können die Kosten nicht als Werbungskosten absetzen. Wurde der Energieausweis im Rahmen einer Vor-Ort-Begehung erstellt, kommt unter Umständen eine Steuerermäßigung als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG in Frage (20 % der Kosten).
Was passiert ohne gültigen Energieausweis?
Wer bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung keinen gültigen Energieausweis vorlegen kann, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Nach § 108 GEG droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 €.
Das gilt auch für:
- Falsche oder unvollständige Angaben im Energieausweis
- Fehlende Pflichtangaben in Immobilienanzeigen (Energieeffizienzklasse, Energiebedarf/-verbrauch, Heizungsart, Baujahr)
- Keine Übergabe des Ausweises nach Vertragsabschluss
Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig. Danach muss ein neuer erstellt werden — eine Verlängerung ist nicht möglich.
Gut zu wissen: Ab Mai 2026 gilt voraussichtlich die neue EU-Energieeffizienzskala A bis G (statt bisher A+ bis H). Ob bestehende Ausweise mit der alten Skala ihre volle 10-jährige Gültigkeit behalten, regelt das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG). Stand März 2026 ist die Gesetzgebung noch nicht abgeschlossen. Mehr dazu bei Zukunft Altbau.
Werden Energieausweise in Zukunft teurer?
Vieles spricht dafür, dass die Kosten für Energieausweise langfristig steigen werden. Die Gründe:
- Neue EU-Gebäuderichtlinie (EPBD): Ab Mai 2026 gelten EU-weit verschärfte Anforderungen. Energieausweise werden in mehr Fällen Pflicht — etwa bei Mietvertragsverlängerungen und größeren Renovierungen. Die neue Skala A bis G erfordert angepasste Berechnungen. (Zukunft Altbau, Januar 2026)
- Strengere Dokumentationspflichten: Das GEG verlangt von Ausstellern eine sorgfältige Prüfung der Datengrundlage (§ 83 GEG). Wer als Aussteller fehlerhafte Ausweise erstellt, riskiert Bußgelder bis zu 10.000 € (§ 108 GEG). Seriöse Anbieter investieren deshalb in Qualitätssicherung — und das hat seinen Preis.
- CO₂-Bilanzierung: Seit Mai 2021 müssen Energieausweise auch die Treibhausgasemissionen eines Gebäudes ausweisen. Das erhöht den Berechnungsaufwand.
- Pflicht zur DIBt-Registrierung: Jeder Energieausweis muss beim Deutschen Institut für Bautechnik registriert werden — mit Registrierungsgebühren für den Aussteller.
Kurzum: Der Gesetzgeber fordert von Ausstellern immer mehr Sorgfalt, Dokumentation und Prüfaufwand. Das ist gut für die Qualität — drückt aber auf die Preise. Anbieter, die heute für 20 oder 30 € Energieausweise anbieten, können diese Anforderungen kaum seriös erfüllen.
Worauf Sie bei der Anbieterwahl achten sollten
Der günstigste Energieausweis ist nicht automatisch der beste. Entscheidend ist, ob Ihre Angaben tatsächlich geprüft werden, bevor der Ausweis ausgestellt wird.
Denn: Enthält Ihr Energieausweis fehlerhafte Daten, haften Sie als Eigentümer. Findet der Käufer oder Mieter Fehler, kann er Schadenersatz verlangen. Das Bußgeld für falsche Angaben beträgt bis zu 10.000 € — auch wenn der Fehler beim Aussteller lag.
Achten Sie deshalb auf:
- Plausibilitätsprüfung: Werden Ihre Eingaben auf Konsistenz geprüft — oder einfach übernommen?
- Rückfragen bei Unstimmigkeiten: Meldet sich der Anbieter bei unplausiblen Daten?
- Zugelassener Aussteller: Wird der Ausweis von einer nach § 88 GEG berechtigten Person erstellt?
- DIBt-Registrierung: Ist die offizielle Registriernummer im Ausweis enthalten?
- Korrekturmöglichkeit: Können Sie nach der Erstellung Fehler kostenfrei korrigieren lassen?
Fazit: So viel kostet Ihr Energieausweis 2026
Die Kosten für einen Energieausweis sind überschaubar — vor allem online:
| Ausweisart | Preis bei uns | Marktdurchschnitt |
|---|---|---|
| Verbrauchsausweis | 69,90 € | 50–250 € |
| Bedarfsausweis | 119,90 € | 300–800 € |
Der Preis allein sagt aber wenig über die Qualität. Achten Sie darauf, dass Ihr Anbieter die Daten tatsächlich prüft, einen zugelassenen Aussteller einsetzt und den Ausweis ordnungsgemäß beim DIBt registriert. Bei uns ist das Standard — inklusive mehrstufiger Qualitätskontrolle und kostenfreier Korrekturmöglichkeit innerhalb von 6 Wochen.
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Häufige Fragen zu Energieausweis-Kosten
Was kostet ein Energieausweis für ein Einfamilienhaus?
Online ab 69,90 € (Verbrauchsausweis) bzw. 119,90 € (Bedarfsausweis). Mit Vor-Ort-Begehung durch einen Energieberater liegen die Kosten bei 300 bis 800 €.
Wer zahlt den Energieausweis bei Vermietung?
Der Vermieter. Die Kosten dürfen nach der Betriebskostenverordnung nicht auf den Mieter umgelegt werden. Vermieter können die Kosten aber als Werbungskosten steuerlich geltend machen.
Kann man den Energieausweis steuerlich absetzen?
Vermieter ja — als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Selbstnutzer können die Kosten nicht absetzen, außer bei einer Vor-Ort-Erstellung als haushaltsnahe Dienstleistung (§ 35a EStG).
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis gilt 10 Jahre ab Ausstellungsdatum. Danach muss ein neuer Ausweis erstellt werden — verlängern ist nicht möglich.
Ist ein Online-Energieausweis rechtsgültig?
Ja. Ein online erstellter Energieausweis ist genauso rechtsgültig wie einer mit Vor-Ort-Begehung, sofern er von einem zugelassenen Aussteller nach GEG erstellt und beim DIBt registriert wird. Entscheidend ist die Qualität der Prüfung — nicht ob der Aussteller persönlich vor Ort war.
Was kostet ein Bedarfsausweis mehr als ein Verbrauchsausweis?
Der Bedarfsausweis ist aufwändiger in der Berechnung (DIN V 18599) und daher teurer. Bei uns kostet er 119,90 € statt 69,90 € für den Verbrauchsausweis — ein Unterschied von 50 €.
Werden Energieausweise teurer?
Langfristig ja. Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) und das GEG verschärfen die Anforderungen an Aussteller laufend: neue Berechnungsstandards, CO₂-Bilanzierung, erweiterte Dokumentationspflichten. Seriöse Anbieter investieren in Qualitätssicherung — das drückt auf die Preise.